Mieter fühlen sich durch Schnarcher gestört

Eheleute fordern vor dem Amtsgericht jetzt Schadensersatz von der Vermieterin

Bonn. Arglistig getäuscht fühlten sich Renate und Frank L. (Namen geändert) von ihrer Vermieterin und einer Maklerin: Obwohl sie eine ruhige Wohnung suchten, fanden sie in ihrem neuen Domizil in der Südstadt keinen Schlaf: Zu laut soll der Nachbar in der darunter liegenden Wohnung des Gründerzeithauses geschnarcht und dadurch die nächtliche Ruhe massiv gestört haben.

Seit Donnerstag streiten sich das Ehepaar und die Vermieterin vor dem Bonner Amtsgericht. Die Kläger fordern in dem Zivilprozess Schadensersatz in Höhe von gut 7 100 Euro für die Rückabwicklung des von Juni bis August 2008 andauernden und dann fristlos gekündigten Mietverhältnisses. Erstattet haben will das Paar unter anderem die gezahlte Maklerprovision, die Kaution, die Umzugskosten sowie Einlagerungskosten für die Möbel.

Der Vermieterin werfen die Kläger vor, dass das gesamte Haus entgegen der Werbung im Internet - "toprenovierte Wohnung in Gründerzeithaus, ruhige Lage, Objektzustand modernisiert" - keine Schallisolierung aufweise. Daher seien sie über die ihrer Meinung nach "extreme Hellhörigkeit" des Hauses arglistig getäuscht worden.

Vor Gericht betonte die 39-Jährige, dass sie jeden Abend das Schnarchen des Mannes gehört habe: "Das war so laut, als hätte ich in seinem Zimmer geschlafen." Sowohl der Anwalt der Vermieterin als auch die Richterin waren der Auffassung, dass die pauschale Behauptung der Kläger, der Nachbar habe "jeden Abend" geschnarcht, nicht ausreiche. Darüber müsse vielmehr ein Lärmprotokoll vorgelegt werden.

Aus formellen Gründen erging daraufhin am Ende der Sitzung ein so genanntes Versäumnisurteil. Dabei handelt es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung, da die Kläger nun Einspruch einlegen können, um ein Lärmprotokoll vorzulegen.

Auch ein ärztliches Attest soll dann angeführt werden: Die 39-Jährige soll durch den Schlafentzug so geschwächt gewesen sein, dass sie eine Ohrentzündung bekam. Den Rat der Ärztin, sich mal ordentlich auszuschlafen, habe sie befolgt, indem sie eine Woche woanders genächtigt habe.

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