Prozess in Bonn Mit Schere auf Freundin eingestochen - 24-Jähriger muss in Haft

BONN · Mit einer Schere hat ein 24 Jahre alter Bonner im Streit auf seine Ex-Freundin eingestochen - und ihr dabei knapp neben der Halsschlagader eine sechs Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt. Vom Schöffengericht wurde der Einzelhandelskaufmann am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Entgegen dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Bewährungsstrafe gefordert hatte, schickten die Richter den Angeklagten für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Laut Urteil war der junge Mann am frühen Morgen des 4. Juni 2011 bei seiner Ex-Freundin erschienen.

Es kam zunächst zu einem lauten Streit, dann wollte der Angreifer die 19-Jährige dadurch bestrafen, so der Vorsitzende Richter, dass er ihr die Haare mit seiner Schere abschneidet oder verstümmelt. Doch der Bruder des Opfers hatte sich eingeschaltet und seine Schwester in die Wohnung gezogen. In diesem Moment hatte der 24-Jährige "gezielt durch die offen stehende Tür in Höhe des Kopfes auf sie eingestochen", so der Vorsitzende. Die Behauptung des Angeklagten, er sei am Tattag gar nicht in Bonn sondern in Frankfurt gewesen, hatten die angeblichen Entlastungszeugen nicht bestätigen können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort