Müssen Chöre für Proben in Schulen zahlen?

Die FDP und die Linkspartei sind im Finanzausschuss mit Anträgen gescheitert, Chören die kostenlose Nutzung von Schulräumen zu erlauben.

Bonn. (bau) Die FDP und die Linkspartei sind im Finanzausschuss mit Anträgen gescheitert, Chören die kostenlose Nutzung von Schulräumen zu erlauben. Ihr Argument: Die Sänger seien Teil der Bonner Kulturlandschaft; ihr Engagement solle nicht durch Gebühren erschwert werden.

Derzeit geht es um sechs Chöre, die jahrelang kostenfrei in Schulräumen geprobt hatten - abgesprochen mit den Schulleitungen. Als die Stadtverwaltung zufällig aufmerksam wurde, legte sie den Chören Dauernutzungsverträge mit Jahresmieten zwischen 1 000 und 1 500 Euro vor.

Für 2010 sollen die Sänger rückwirkend zahlen. Nach Einschätzung der Verwaltung lässt die aktuelle Entgeltordnung keine Ausnahmeregelung für die Chöre zu. Unterschrieben haben sie die Verträge bislang offenbar noch nicht. Um Härten abzufedern, hatte der Kulturausschuss 3 000 Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Geld haben die Chöre aber nicht abgerufen, wie im Finanzausschuss zu hören war.

Die Mehrheit der Finanzpolitiker äußerte Bedenken gegen eine Ausnahmeregelung für Chöre. SPD, Grüne und CDU verwiesen auf die notwendige Gleichbehandlung etwa mit den Sportvereinen. Diese müssen womöglich bald Sportstättengebühren entrichten, sofern der Rat diesem Vorschlag auf der Bürgerbeteiligungsliste zustimmt.

Die Stadtverwaltung arbeitet ohnehin an einer neuen, einheitlichen Nutzungs- und Entgeltordnung für alle städtischen Räume und Einrichtungen. Diese soll Anfang 2011 vorliegen. Die Ausschussmehrheit vertagte das Chor-Thema deshalb in die bevorstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt.

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