Mutter zeigt drogensüchtige Tochter als Diebin an

Happy End vor Gericht: Weil 23-Jährige ihr Leben geändert hat und schwanger ist, zieht Mutter Strafantrag zurück - Verfahren eingestellt

Bonn. Immer wieder machte die Drogensucht eine 23-jährige Bonner Altenpflegerin zur Diebin. Und sie bestahl nicht nur Bewohner im Heim, sondern auch ihren eigenen Bruder und ihre Großmutter.

Als sie Ende Mai 2009 ihrer Mutter die Kreditkarte stahl und deren Konto um 450 Euro plünderte, zeigte die 43-Jährige ihre Tochter an und stellte Strafantrag. In der Hoffnung, die 23-Jährige mit der drastischen Maßnahme wachzurütteln.

Nun muss sich die 23-Jährige vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls und Computerbetrugs verantworten und am Ende findet das Verfahren diesmal tatsächlich einen Abschluss, den man - erst einmal - als Happy End bezeichnen könnte.

Es ist nicht das erste Mal, das die 23-Jährige vor Strafrichter Frank Liegat steht, der hat sie schon mehrfach wegen Diebstahls verurteilt. Doch diesmal liegt der Fall anders. Die 23-Jährige, die gemeinsam mit ihrem Opfer, nämlich ihrer Mutter, zum Prozess kommt und mittlerweile unter Betreuung steht, ist seit Sommer 2008 drogenfrei, wie regelmäßige Tests belegen.

Und das nicht nur wegen des Strafantrags der Mutter. Die 23-Jährige ist im fünften Monat schwanger, hat wieder eine Arbeitsstelle und gesteht nun im Prozess reumütig, was sie getan hat. Und erklärt: "Ich habe richtig Mist gebaut." Ihre Mutter ist sichtlich in einem Konflikt und fragt den Richter um Rat, ob sie zulassen soll, dass ihre Tochter verurteilt wird. Denn das hat sie in der Hand, da Familiendiebstahl ein Delikt ist, dass nur auf Antrag verfolgt wird.

Richter Liegat macht ihr klar, dass er ihre Tochter nicht verurteilen könne, wenn sie den Strafantrag zurückziehe. Das sei allerdings nicht umsonst, denn die rund 100 Euro Verfahrenskosten müsse sie zahlen. Oder aber ihre Tochter, was nur recht und billig sei, so der Richter.

Die Tochter willigt ein, die Mutter zieht den Antrag zurück, und der Richter stellt das Verfahren wegen eines sogenannten Verfahrenshindernisses ein. Dann erlegt er die Kosten der 23-Jährigen auf und rät ihr dringend, auf dem eingeschlagenen Weg zu bleiben und die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Die verspricht es und verlässt einträchtig mit ihrer Mutter das Gericht.

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