Nach Ehezwist ist die Frau auch ihren Job los

Dreifache Mutter fordert 10 000 Euro und klagt - Güteverhandlung endet ohne Ergebnis

(lis) So kann es kommen: Nach seiner Trennung sah sich das einstige Ehepaar Rolf und Sabine T. (Namen geändert) nicht nur im Familiengericht wieder, sondern auch im Arbeitsgericht Bonn. Dort ging es am Mittwoch vor der dritten Kammer um die langjährige Tätigkeit der Ehefrau in dem Unternehmen ihres Mannes, der dort als Mitgeschäftsführer tätig ist.

Sabine T. hatte die Firma auf Weiterbeschäftigung und Fortzahlung ihres Lohnes verklagt. Denn eine Trennung von Tisch und Bett bedeute für sie nicht automatisch auch der Verlust des Arbeitsplatzes, erläutert ihr Anwalt.

Doch die Gegenseite beruft sich darauf, dass die Frau zunächst gar nicht darauf bestanden habe, in der Firma ihres Mannes weiterbeschäftigt zu werden. Jedenfalls habe sie ihre Arbeitsleistung nicht mehr angeboten. Vorsorglich habe man ihr jetzt aber offiziell eine Kündigung ausgestellt.

Auf die Frage des Richters, was denn die Frau in der Firma genau getan habe, drucksen beide Seiten zunächst herum. Dann erfährt der Kammervorsitzende, die Mutter von drei Kindern habe von zu Hause aus am Computer mehr oder weniger auf Zuruf verschiedene Arbeiten ausgeführt.

"Das ist schon recht lax gehandhabt worden", schildert ihr Anwalt die einstige Situation. Ihre Arbeitsleistung habe die Frau anfangs auch gar nicht anbieten könne, weil die Firma ja versucht habe, ihr per einstweiliger Verfügung jeglichen Kontakt zu Mitarbeitern zu untersagen. Das sei inzwischen passé.

Den Vorschlag des Kammervorsitzenden zur gütlichen Einigung, das sogenannte Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats zu beenden und der Klägerin eine Abfindung von 3 000 Euro zu zahlen, lehnt der Anwalt der Frau ab. Das Unternehmen müsse mindestens 10 000 Euro auf den Tisch legen, sagt er und erinnert die Gegenseite daran, dass seine Mandantin schließlich schwerbehindert sei. Doch die Gegenseite winkt ebenfalls ab. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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