Nachbar schoss durch Schlafzimmer-Fenster auf Paar in Euskirchen

Schwangeres Opfer schwer traumatisiert - Schizophrener Täter vor Bonner Gericht

Nachbar schoss durch Schlafzimmer-Fenster auf Paar in Euskirchen
Foto: dpa

Euskirchen/Bonn. Es war ein Albtraum, den eine 34-jährige schwangere Lehrerin und ihr Mann am Morgen des 13. Dezember in ihrem Haus in Euskirchen erlebten: Sie waren noch im Schlafzimmer, als ihr Nachbar plötzlich mit einem Gewehr durch das geschlossene Fenster drei Mal auf sie schoss und sie nur knapp verfehlte.

Seit Dienstag steht der 34-jährige Schütze, der an Schizophrenie leidet, vor dem Bonner Schwurgericht, und die Staatsanwaltschaft beantragt die Unterbringung des schuldunfähigen Mannes in einer geschlossenen Anstalt.

Dass der Nachbar an einer Psychose leidet, machte das Trauma für die Lehrerin nicht weniger schrecklich, wie sie am Dienstag im Zeugenstand erklärte. Sie sei damals im sechsten Monat schwanger gewesen, habe vorzeitig Wehen bekommen und sich bis zur Geburt nicht mehr normal bewegen dürfen.

Aber das Schlimmste seien anschließend die Ängste gewesen. Die Vorstellung, dass der Nachbar vielleicht wieder zurückkommen könne, sei entsetzlich.

Ohne erkennbare Regung hörte sich der 34-Jährige ihre Aussage an. Er ist laut Gutachter mittlerweile mit Medikamenten so eingestellt, dass er völlig ruhig und normal wirkt. Auch zur Tatzeit wurde er medikamentös behandelt, aber er konsumierte trotz der Warnung seiner Ärzte auch Cannabis.

Und am Tattag, so schilderte er nun, meinte er plötzlich in seinem Wahn im Schlafzimmerfenster gegenüber die Lehrerin mit dem abgetrennten Kopf ihres Mannes zu sehen und glaubte, der der dritte Weltkrieg sei ausgebrochen. Dann habe er geschossen. Woran er sich aber gar nicht mehr erinnern könne, sei das, was anschließend passierte.

Die völlig geschockte Lehrerin und ihr Mann riefen in Panik die Polizei an, ein Sondereinsatzkommando rückte an und wurde von dem 34-Jährigen ebenfalls beschossen. Und während die Beamten noch ihren Zugriff vorbereiteten, kam der Schütze mit rudernden Armen aus dem Haus gelaufen und wurde schließlich von einem Euskirchener Polizisten mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt.

Ins Gefängnis muss der 34-Jährige trotz des Tatvorwurfs, der auf versuchten Mord in zwei Fällen lautet, wegen seiner psychischen Erkrankung nicht. Das Schwurgericht muss nun entscheiden, ob er so gefährlich ist, dass er untergebracht werden muss.

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