Prozess wegen fahrlässiger Tötung Narkoseärztin erneut vor Gericht

BONN · Zum dritten Mal muss sich eine 66 Jahre alte Anästhesie-Ärztin wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung einer Patientin vor Gericht verantworten. Wie ein Gerichtssprecher nun mitteilte, beginnt der Prozess gegen die Medizinerin am Freitag, 24. August, vor dem Bonner Amtsgericht.

Der Anklage zufolge soll die Anästhesistin am 12. August 2009 in Bad Godesberg nach Abschluss einer Schulterathroskopie, während der sie eine Intubationsnarkose durchführte, gegen ihre ärztlichen Pflichten verstoßen und dadurch den Tod einer Patientin verschuldet haben.

Ihr wird vorgeworfen, die Patientin nach Beendigung der Operation weder selbst überwacht noch dafür speziell eingearbeitetes Assistenzpersonal eingesetzt zu haben. Sie habe auch nicht verhindert, dass die Patientin in ein reguläres Patientenzimmer statt in einen speziell eingerichteten Aufwachraum verlegt worden sei.

Im Rahmen der Reanimation der Patientin soll die Angeklagte erneut pflichtwidrig gehandelt haben. Die Patientin erlitt einen hypoxischen Hirnschaden und starb später im Krankenhaus.

Wie erst im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens bekannt wurde, hatte sich die Ärztin bereits zweimal wegen fahrlässiger Tötung von Patienten verantworten müssen, allerdings unter anderem Namen. Dem Gerichtssprecher zufolge werden voraussichtlich zwei weitere Prozesstermine am 31. August und am 5. September stattfinden.

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