Ermittler sehen die Aussage skeptisch Neue Zeugenaussage zum Fall Niklas belastet Walid S.

Bonn · In einer Zeugenaussage zum Fall Niklas soll Roman W. gesagt haben: Nur er und Walid S. seien an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen, und es sei Walid gewesen, der dem 17-jährigen Schüler gegen den Kopf geschlagen und getreten habe.

Was auf den ersten Blick nach einer neuen Wende im Fall des vor zwei Jahren in Bad Godesberg getöteten 17-jährigen Niklas Pöhler aussieht, bringt die Ermittler in Wahrheit nicht wirklich weiter: Wie der GA aus Ermittlerkreisen erfuhr, hat der als Mittäter bei der Schlägerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Roman W. nun als Zeuge den im vergangenen Jahr vom Tatvorwurf freigesprochenen 23-jährigen Walid S. schwer belastet und ihn als Haupttäter bezeichnet. Doch eine Wiederaufnahme des Verfahrens allein aufgrund dieser Aussage ist aus rechtlichen Gründen kaum möglich.

Der 23-jährige Roman W. musste Rede und Antwort stehen

Nach GA-Informationen musste der 23-jährige Roman W. den Ermittlern in dem noch nicht abgeschlossenen Fall nun Rede und Antwort stehen: Nachdem seine eigene Verurteilung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung rechtskräftig geworden ist, konnte er als Zeuge nicht länger die Aussage zu dem Geschehen in der Nacht des 7. Mai 2016 verweigern.

Und so soll er gegenüber den Ermittlern behauptet haben: Nur er und Walid S. seien an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen, und es sei Walid gewesen, der dem 17-jährigen Schüler gegen den Kopf geschlagen und getreten habe. Es hätten zwar noch drei andere Personen in der Nähe „herumgelungert“, aber die habe er nicht gekannt. Tatsächlich war Roman W. nach der Tat mit anderen Personen in Tatortnähe gesehen worden – unter ihnen auch sein inzwischen im Fall Niklas als tatverdächtig geltender Freund Hakim D., der schon häufig durch Gewalttaten auffiel. Niklas war nach dem Schlag gegen den Kopf ins Koma gefallen und nicht mehr aufgewacht. Wie sich herausstellte, litt der Schüler an einer unerkannten Gefäßerkrankung, die zur tödlichen Hirnblutung führte. Wegen dieser Vorschädigung hatte die Staatsanwaltschaft ihren ursprünglichen Vorwurf des Totschlags in Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert mit allerdings der derselben möglichen Höchststrafe von 15 Jahren.

Mauer des Schweigens behinderte die Aufklärung

Doch im Laufe der Hauptverhandlung im vergangenen Jahr war die Anklage gegen Walid S. immer brüchiger geworden. So brüchig, dass auch bei Staatsanwalt Florian Geßler am Ende die Zweifel überwogen und er für Walid S. Freispruch beantragt hatte. In den Fokus gerückt war dagegen besagter Hakim D., der Walid S. stark ähnelt. Doch eine Mauer des Schweigens und der Lügen behinderte von Anfang an die Aufklärung des Falls.

Für Walid S.'s Verteidiger Martin Kretschmer ist die Aussage des Zeugen Roman W., über die er nicht von den Ermittlern informiert worden sei, nichts als ein taktisches Manöver, wie er dem GA gegenüber erklärte. Es sei nur „der Versuch, den wahren Täter zu schützen“. Denn der sei schließlich ein enger Freund von ihm.

Nach GA-Informationen betrachten auch die Ermittler die Zeugenaussage mit Skepsis. Behördensprecher Robin Faßbender wollte sich dazu allerdings nicht äußern, da es sich um ein „nach wie vor laufendes Ermittlungsverfahren“ handle.

Mehr zum Fall Niklas Pöhler gibt es hier.

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