Ordnungsamt zieht Knöllchen zurück

Autofahrer legt erfolgreich Widerspruch ein - Stadt spricht erst von einer möglichen falschen Interpretation der Schilder und erlaubt nun das Halten

Bonn. Das Knöllchen, das Martin Kremser ins Haus flatterte, wollte er nicht akzeptieren. Mehrmals legte er Einspruch ein - mit Erfolg. Das Ordnungsamt stellte das Verfahren ein. Kommentarlos.

Jetzt teilte die Stadt dem GA auf Anfrage mit, das Parken in der Agnesstraße sei hinter der schraffierten Linie ab sofort erlaubt. Zunächst hatte es geheißen, das Ordnungsamt habe das Knöllchen nur deshalb zurückgenommen, weil die rechtlich korrekte Beschilderung "falsch interpretiert" werden könne.

Tatort: Agnesstraße in Beuel. Tatzeit: 21. Februar. Martin Kremser stellt sein Auto vor Haus Nummer 43 ab. Politessen gehen Streife und werfen ihm vor, von 10.45 bis 15.06 Uhr dort "unzulässig im eingeschränkten Halteverbot" gestanden zu haben. Ein 15-Euro-Knöllchen ist fällig, wie Kremser schriftlich am 23. Februar mitgeteilt wird.

Vier Tage später kommt ein weiterer Strafzettel: "Sie parkten unzulässig länger als eine Stunde im eingeschränkten Halteverbot", und zwar von 7.30 bis 12.43 Uhr. Das Verwarnungsgeld beträgt 25 Euro.

Warum zwei Knöllchen am selben Ort mit unterschiedlichen Zeiten und Kosten? Die Stadt erklärt: "Bei der ersten Kontrolle ist nicht aufgefallen, dass der Autofahrer länger als eine Stunde im eingeschränkten Halteverbot gestanden hat." Kremser legt gegen beide Knöllchen Widerspruch ein. In der Agnesstraße Höhe Haus Nummer 43 stünden Schild 286 (eingeschränktes Halteverbot) sowie Zeichen 299 (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote).

Er zitiert aus der Straßenverkehrsordnung: "Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote." Kremser schickt Fotos ans Ordnungsamt, auf denen zu sehen ist, dass er sein Fahrzeug außerhalb dieser Markierung geparkt hat.

Doch die Stadt "sieht keine Möglichkeit, die Verwarnung zurücknehmen". Maßgeblich, so heißt es in einem Brief, sei das eingeschränkte Halteverbot, "welches das Parken auf der Fahrbahn verhindert. Die Grenzmarkierung dient nur der zusätzlichen Verdeutlichung.

Grundsätzlich gelten Schilder immer vor Bodenmarkierungen. Das Verkehrszeichen 286 endet erst dort, wo eine neue Regelung getroffen wird, ein "286 Ende-Schild" steht oder sich eine Kreuzung oder Einmündung befindet." Das Ordnungsamt "empfiehlt", das Verwarnungsgeld bis zum 16. März zu zahlen, "damit die Verwarnung wirksam wird". Sonst müsste ein Bußgeld verhängt werden.

Kremser legt wieder Widerspruch ein - und hat Erfolg. Am 5. April flattert ihm das letzte Schreiben in dieser Angelegenheit ins Haus: "Die oben genannten Verfahren wurden nach Paragraph 47 Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt."

Darin heißt es: "Solange das Verfahren bei ihr (die Stadt, Anm. d. Red.) anhängig ist, kann sie es einstellen. Kremser: "Fünf Verkehrsaufseher haben zunächst auf eine Ordnungswidrigkeit beharrt." An der Stelle seien "wohl über Jahre" unberechtigte Knöllchen verhängt worden. "Es scheint, dass eine rechtskonforme Bewertung der Straßenverkehrsordnung nur nach Hartnäckigkeit der Betroffenen durchgeführt wird", zieht Kremser Bilanz des Vorfalls aus der Agnesstraße.

Nach Angaben der Stadt haben Mitarbeiter das Schild mit dem Zusatz "Nur Lkw" entfernt. Begründung: Es sei überflüssig geworden, weil die Firma weggezogen sei. Mit Ausnahme der Zick-Zack-Linie sei das Parken nun erlaubt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort