Klage wegen Niebels Personalien Parteiloser will bei Stellenbesetzungen im BMZ berücksichtig werden

BONN · Die umstrittene Personalpolitik von Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), Schlüsselpositionen mit Parteifreunden zu besetzen, hatte am Dienstag auch im Arbeitsgericht Bonn ein Nachspiel.

 Um die Personalpolitik von Minister Dirk Niebel geht es vor dem Arbeitsgericht.

Um die Personalpolitik von Minister Dirk Niebel geht es vor dem Arbeitsgericht.

Foto: ap

Ein 60-jähriger Ingenieur, der nach eigenen Angaben bereits viele Jahre Projekte für das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) betreut, klagte dort gegen Niebels Haus und die Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (GIZ), deren wichtigster Auftraggeber das BMZ ist.

Das Anliegen des Klägers, der kein Parteibuch besitzt: Das BMZ solle bei Stellenbesetzungen auch seine Qualifikation und berufliche Erfahrung "angemessen" berücksichtigen. Schließlich habe er sich seit 2009 beim BMZ und bei der GIZ darum bemüht, eine feste Anstellung zu erhalten. Bislang habe er stets Absagen erhalten.

Dann erfuhr er vor wenigen Wochen aus einem Bericht im General-Anzeiger, dass Niebel gleich mehrere Stellen in seinem Haus mit Bewerbern besetzt hatte, die ein FDP-Parteibuch besaßen. "Da ist doch offensichtlich nur aufs Parteibuch geguckt worden und nicht auf die Qualifikation", sagte der Kläger.

zu diesem Personenkreis gehört die ehemalige Bundesvorsitzende der Liberalen Frauen, Ursula Müller, die als bisherige Unterabteilungsleiterin im Auswärtigen Amt den Sprung ins BMZ als Leiterin der Abteilung 2 machte. Müller komme zwar von außen, habe aber viel Erfahrung in der Bundesverwaltung und der internationalen Zusammenarbeit, hatte das Ministerium unter anderem diese Personalie begründet.

Aber der Kläger hat auch noch andere Beispiele vor Augen: Etwa die ehemalige OB von Ettlingen, Gabriela Büssemaker (FDP). Die gelernte Anwalts- und Notariatsfachgehilfin ohne Hochschulabschluss wurde im Februar Chefin der im BMZ angesiedelten "Servicestelle Engagement Global" mit 140 Mitarbeitern.

Die Vertreter der Beklagten wiesen die Klage zurück. Der 60-Jährige habe sich auf keine der Stellen beworben, sondern lediglich Initiativ-Bewerbungen eingereicht. Der Vorsitzende Richter wies das Anliegen des Klägers als "unzulässig" ab. "Ich kann ihren Ansatz verstehen, er ist aber nicht justiziabel", erklärte er.

Er räumte aber dem Kläger drei Wochen Bedenkzeit ein. Der machte am Rande der Sitzung klar: Aufgeben wolle er nicht. "Mir hat man 2009 im BMZ versprochen, ich sei im Bewerberpool des BMZ drin und man werde bei Stellenbesetzungen meine Qualifikation angemessen berücksichtigen. Das ist bisher nicht geschehen."

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