Polizist erschießt Einbrecher

Beamter handelte aus Notwehr

Bonn. Die tödlichen Schüsse eines 46-jährigen Polizisten auf einen 23-jährigen Einbrecher am 1. Juli in Pützchen wurden in Notwehr abgegeben.

Zu diesem Ergebnis kam nun die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Beamten ein, wie Behördensprecher Fred Apostel gestern mitteilte.

Ihm zufolge passierte Folgendes: Am 1. Juli gegen 6 Uhr meldete ein Anwohner der Siegburger Straße der Polizei, die Alarmanlage des Computerladens nebenan sei losgegangen, und er habe zwei Gestalten flüchten sehen. Der 46-jährige Polizist und eine 43-Jährige Kollegin fuhren los und spürten im Gebüsch an der Pauluskirche zwei junge Männer auf, zwei Brüder, wie sich herausstellte, 19 und 23 Jahre alt.

Während der 19-Jährige friedlich aus dem Gebüsch kam, ging der ältere mit einem Schlagstock auf die Beamtin los und schlug in Richtung ihres Kopfes. Sie riss schützend den Arm hoch und wurde in die Rippen getroffen. Dann stürmte der 23-Jährige mit erhobenem Stock auf den Beamten los und stoppte auch nicht, als der rief: "Halt!"

Da zog der Polizist seine Waffe und schoss auf den erhobenen Arm des 23-Jährigen. Ein Schuss ging daneben, einer traf die Schulter, doch der 23-Jährige blieb nicht stehen. Der Polizist wich rücklings aus, zielte auf die Beine des 23-Jährigen - und stolperte.

Und während er stürzte und auf den Hinterkopf fiel, lösten sich zwei Schüsse und trafen den 23-Jährigen in den Bauch - tödlich. Sein Bruder flüchtete und wurde später gefasst.

Dieser Tatablauf stehe nach den Aussagen der Beamten, des Bruders, eines Zeugen und den Ergebnissen der Rechtsmedizin und des Landeskriminalamtes fest, so Apostel.

"Es war ein unmittelbarer lebensbedrohlicher Angriff, und in einer solchen Situation, in der es um Sekunden ging, brauchte der Beamte sich auf keine andere Möglichkeit als den Einsatz seiner Dienstwaffe einzulassen." Die Beamten wurden nach dem Vorfall psychologisch betreut.

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