Prügel: Taxifahrer muss zahlen

In einer handgreiflichen Auseinandersetzung endete eine Taxifahrt am Abend des 20. Januar dieses Jahres. Diesmal war jedoch nicht - wie in vielen anderen Fällen - der Taxifahrer das Opfer, sondern der Fahrgast. Vom Amtsrichter wurde der 33 Jahre alte Bonner jetzt wegen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung verurteilt.

Prügel: Taxifahrer muss zahlen
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Bonn. In einer handgreiflichen Auseinandersetzung endete eine Taxifahrt am Abend des 20. Januar dieses Jahres. Diesmal war jedoch nicht - wie in vielen anderen Fällen - der Taxifahrer das Opfer, sondern der Fahrgast. Vom Amtsrichter wurde der 33 Jahre alte Bonner jetzt wegen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1 250 Euro (50 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt.

Begonnen hatte alles damit, dass der Fahrgast, ein 53 Jahre alter Bundespolizist, wie immer nach seinem Knobelabend in einer Godesberger Gaststätte mit dem Taxi nach Hause fahren wollte. Da sein Stamm-Taxifahrer diesmal nicht da war, bestieg der Mann das Taxi des Angeklagten. Während der Fahrt kam es jedoch zu einer verbalen Auseinandersetzung.

Der Grund: Der Polizist hegte den Verdacht, dass der Taxifahrer nicht den direkten Weg zu seinem Wohnort nahm, sondern Umwege fuhr. Im Rahmen des Disputs, in dem der Fahrgast betonte, er werde wie immer seine üblichen sieben Euro für die Strecke bezahlen, soll der Fahrer das Taxameter ausgeschaltet haben.

Als der 33-Jährige anhielt und der Fahrgast ihm die sieben Euro gab, eskalierte die Situation. Weil sich der Angeklagte nach eigenen Angaben provoziert fühlte, rastete er aus. Der Taxifahrer ging um das Fahrzeug herum, zog den Bundespolizisten aus dem Auto und warf ihn zu Boden.

Dann setzte er sich auf den 53-Jährigen und schlug auf dessen Brustkorb ein. Selbst der Verteidiger des geständigen 33-Jährigen räumte ein, dass sein Mandant sich den Fahrgast "aus Erregung unberechtigt vorgeknöpft" hatte.

Der Amtsrichter ging zwar davon aus, dass der Angeklagte an jenem Abend nicht in betrügerischer Absicht einen weiteren Weg genommen hatte, sondern weil er sich dort nicht so gut auskannte. Allerdings warf der Richter dem Taxifahrer vor, dass es schon einmal einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte. Bei dem waren die Ermittlungen allerdings eingestellt worden.

Damals hatte der 33-Jährige zwei Jugendliche handgreiflich attackiert, die den Fahrpreis nicht zahlen wollten. Daher kam der Amtsrichter zu dem Schluss: "Das Problem ist, dass Sie sich als Taxifahrer provozieren lassen."

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