Putzmann soll Kakao entwendet haben

BONN · Für den jungen Mann war es ein Schock, als ihn seine Chefin zu sich rief und ihm einen Auflösungsvertrag anbot. Der Mitarbeiter war als Putzhilfe in einem Krankenhaus tätig und froh, als Behinderter einen Job gefunden zu haben.

Immerhin muss er sich bereits um eine Familie - Frau und Kind - kümmern. Er lehnte ab. Die Firma drohte mit Kündigung. Jetzt trafen sich die Parteien im Arbeitsgericht Bonn.

Der Mann habe "Kakaopulver aus der Teeküche gestohlen", erklärt der Anwalt der Firma den Hintergrund. Und das gleich mehrmals, wofür es auch einen Zeugen gebe. Um großes Aufsehen zu vermeiden, habe man zunächst von einer Kündigung absehen und die Sache einvernehmlich regeln wollen.

"Doch dann geht er hin und klagt", wundert sich der Anwalt. "Aus gutem Grund", kontert die Anwältin des Klägers. Ihr Mandant sei sich keiner Schuld bewusst. Er habe nichts gestohlen. Das wolle man ihm anhängen, um ihn los zu werden. Sie erinnert daran, dass ihr Schützling "etwas zurückgeblieben" sei und ihm diese Arbeit Halt in seinem sicher nicht einfachen Leben gebe.

Er wolle keine gütliche Einigung mit Abfindung, sondern seine Arbeit behalten. Doch die Gegenseite bleibt hart. "Auch wenn wir wissen, dass er ein armer Kerl ist, so können wir Diebstahl im Betrieb nicht dulden", erklärt der Anwalt. Daran hänge die Glaubwürdigkeit der Firma, die immerhin 80 Beschäftigte habe. Und für die habe sie auch eine gewisse Fürsorgepflicht.

Am Ende verständigen sich die Parteien doch noch - auf Widerruf. Der Kläger bleibt bei Fortzahlung seines Lohns bis Ende März bei der Putzfirma beschäftigt, muss aber nicht mehr zum Dienst antreten. Zudem bekommt er ein Zwischenzeugnis, damit er sich umgehend um eine neue Arbeitsstelle bemühen kann.

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