Neue Geschäftsführerverträge in städtischen Firmen Rat will Chefgehälter deckeln

BONN · Wenn der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn (SWB) in Kürze einen neuen Geschäftsführer beruft, wird dessen Arbeitsvertrag weniger großzügig ausfallen als das bisher in der Stadt Bonn üblich war.

Der Stadtrat hat für alle Firmen und Gesellschaften, an denen die Kommune die Mehrheit hält, Eckpunkte für Neuverträge beschlossen. Damit sollen sowohl Jahresgehälter gedeckelt als auch Altersversorgung und Extras strenger geregelt werden.

Anlass ist die politisch umstrittene Neubesetzung der SWB-Geschäftsführung. Aus Sicht des Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus-Peter Gilles hatte die bisherige Chef-Riege zu komfortabel ausgestattete Arbeitsverträge - vor allem, was die Altersversorgung betrifft. Im Fokus stand besonders Heinz Jürgen Reining, der den Verkehrsbereich leitet und gleichzeitig zur Konzerngeschäftsführung gehört: Im Geschäftsjahr 2012/2013 wies das Unternehmen für Reinings Altersvorsorge einen Aufwand von 165.460 Euro aus, zusätzlich zum Jahresgehalt von 245.880 Euro. Peter Weckenbrock, Chef der SWB-Tochter Energie und Wasser, wird ähnlich gut bezahlt.

Der SWB-Aufsichtsrat beauftragte die Unternehmensberatung Kienbaum, Eckpunkte für zeitgemäße Geschäftsführerverträge auszuarbeiten. Der Finanzausschuss forderte die Stadtverwaltung auf, entsprechende Regeln für alle städtischen Beteiligungen vorzulegen. Die Verwaltung folgte dem Kienbaum-Gutachten und holte sich vorige Woche den Segen des Stadtrates. Für neue Chef-Verträge gilt nun unter anderem:

Was kommunale Geschäftsführer und Intendanten verdienen
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Was kommunale Geschäftsführer und Intendanten verdienen

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  • Das Jahresgehalt liegt am "marktgerechten unteren Quartil" - dem unteren Ende der Gehaltsspanne vergleichbarer Geschäftsführer. Ausnahmen seien "je nach Bewerberqualität" erlaubt.
  • Es wird ein leistungsabhängiger Gehaltsbestandteil eingeführt, der bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen soll.
  • Die Altersversorgung wird auf eine "beitragsorientierte Leistungszusage" über eine externe Unterstützungskasse umgestellt, in Höhe von maximal 30 Prozent des Jahresgehaltes.
  • Keine Dienstwagen mehr.

Im Stadtrat stimmte lediglich die Linkspartei gegen die neuen Regeln - weil ihr die Deckelung der Jahresgehälter nicht weit genug geht. "Die Richtung stimmt zwar", sagte Fraktionsvorsitzender Michael Faber. "Aber die Ausnahmeregelung ist windelweich gefasst." Wenn ein Jahresgehalt nach oben abweichen soll, muss das laut Ratsbeschluss ausführlich begründet werden.

Peter Finger, Fraktionssprecher der Grünen, verteidigte die Regelung. Es werde ohnehin nicht leicht, am unteren Ende der Gehaltsspanne gute Manager zu finden: "Da sollte es möglich sein, gerade älteren, erfahrenen Leuten etwas mehr zu zahlen." Auch die SPD findet die Ausnahmeregelung in Ordnung. Fraktionschefin Bärbel Richter begrüßte, dass die "Bewerberqualität in den Fokus" genommen werden solle. Alle kommunalen Geschäftsführer müssen übrigens nach dem NRW-Transparenzgesetz ihre Bezüge veröffentlichen.

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