Rauchen führt zum Rausschmiss
Kläger: Das war doch nur eine E-Zigarette. Am Ende einigen sich die Parteien auf Widerruf: Der Betrieb zahlt dem Kläger noch bis Ende September das Gehalt und obendrein eine Abfindung von 1 000 Euro.
Bonn. Für Raucher wird es immer enger. In vielen öffentlichen Gebäuden und Restaurants ist das Qualmen bereits verboten. Jetzt will der Bonner Stadtrat auch ein Verbot für Spielplätze beschließen. Dass in Betrieben mit feuergefährlichen Materialien der Nikotingenuss auf jeden Fall tabu ist, gilt allgemein auch ohne ein ausdrückliches Verbot längst als selbstverständlich.
Offensichtlich war das einem jungen Kfz-Lackierer nicht so geläufig. Er erhielt die fristlose Kündigung, nachdem er trotz vorheriger Abmahnung wieder beim Rauchen in der Werkstatt erwischt worden war. Zudem soll der junge Mann entgegen einer Anweisung seines Chefs herumliegendes Papier, ein potenzieller Brandherd, nicht entsorgt haben.
Alles Vorwürfe, die der Handwerker und sein Anwalt am Dienstag bei einer Güteverhandlung vor der dritten Kammer des Arbeitsgerichts Bonn weit von sich weisen. Dort hat der junge Mann Klage gegen seine Kündigung erhoben. "Eigentlich haben alle in den Werkstätten geraucht." Erst nach seiner Abmahnung seien Verbotsschilder aufgehängt worden. Als man ihn dann beim angeblichen Rauchen erwischte, habe es sich um eine sogenannte E-Zigarette gehandelt.
Zum Beweis führt der Kläger sie dem Kammervorsitzenden vor. Als er daran zieht, tritt Wasserdampf aus der Hülse, der beim Zerstäuben der nikotinhaltigen Tabakalkaloidflüssigkeit entsteht. Das sei weder mit Geruch verbunden noch feuergefährlich, erklärt er. "Wenn ich nicht rauchen darf, muss ich wenigstens an etwas ziehen können", sagt der Kläger.
Die Gegenseite winkt ab. Das sei ja wohl eine Lachnummer, sagt deren Anwalt. Es gebe Beweise dafür, dass der Kläger sich eine echte Zigarette angesteckt habe. Am Ende einigen sich die Parteien auf Widerruf: Der Betrieb zahlt dem Kläger noch bis Ende September das Gehalt und obendrein eine Abfindung von 1 000 Euro.