Rechtsstreit: Haribo unterliegt Abteilungsleiter

50-Jähriger wurde gefeuert, weil er Kunstkalender austeilte. Das Bonner Arbeitsgericht entschied: Die Kündigung ist unwirksam.

Bonn. Je höher man die Stufen einer Karriereleiter erklimmt, desto tiefer kann der Fall sein. Eine Erfahrung, die jetzt ein Abteilungsleiter der Firma Haribo machen musste. Peter F. (Name geändert) hatte nach langer Abwesenheit vom Dienst wegen einer Erkrankung die Kündigung erhalten - krankheitsbedingt. Dagegen wehrte sich der 50-Jährige. Und erhielt die fristlose Kündigung hinterher.

Auch dagegen klagte der Mann. Jetzt trafen sich die Parteien zum Kammertermin im Arbeitsgericht Bonn vor der 1. Kammer. Kunstkalender im Wert von zirka 25 Euro soll der Kläger seinen Untergebenen zur Mitnahme bereitgestellt haben, begründet Haribo-Prokurist Ulrich Preußer die fristlose Kündigung.

Bei den Kalendern habe es sich um Betriebseigentum gehandelt, sagt er, sie hätten nur mit Genehmigung von Firmen-Geschäftsführer Hans Riegel herausgegeben werden dürfen.

Der Abteilungsleiter hält den Vorwurf für vorgeschoben. Er spricht von einer "üblichen Praxis" im Hause Haribo. Preußer wisse genau, "dass ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen." Die Kammervorsitzende macht deutlich, dass es sich auch aus Sicht der Kammer wohl eher um eine Pflichtverletzung gehandelt habe. Die hätte man abmahnen können, doch das sei nicht geschehen.

Im Laufe der Verhandlung zeigt sich: Das Verhältnis zwischen Kläger und seinem Arbeitgeber ist anscheinend so zerrüttet, dass man sich besser trennt. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen.

Der Kläger verlangt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2010 bei fortlaufenden Bezügen sowie die Zahlung einer Abfindung von rund 300 000 Euro. Haribo will dagegen nur 100 000 Euro zahlen und den Abteilungsleiter schon Ende Juni loswerden.

Die Kammer schlägt als Vergleich den goldenen Mittelweg vor: 200 000 Euro Abfindung und Vertragsende am 30. Juli. Nach einem Telefonat mit Haribo-Chef Riegel erklärt Preußer, das komme nicht in Frage.

Am Ende der Sitzung entscheidet die Kammer: Die Kündigung ist unwirksam. Haribo muss den Abteilungsleiter weiter beschäftigen. Preußer hatte das Urteil vorausgesehen: "Wir gehen auf jeden Fall in Berufung", sagte er dem GA am Rande des Prozesses.

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