Umweltzone in Bonn Rote Karte für gelbe Plaketten

BONN · Am 1. Juli tritt die nächste Stufe des Fahrverbots in der Bonner Umweltzone in Kraft. Dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.

Sie umfasst die linksrheinischen Stadtteile zwischen Nord- und Südbrücke, also Castell, Nordstadt, Zentrum, Weststadt, Südstadt und Gronau. Auch die Kennedybrücke gehört bis zur Einmündung Professor-Neu-Allee zur Umweltzone.

Allerdings hat die Stadt Bonn für die Zeit bis zum 1. September bei der zuständigen Bezirksregierung Köln für bestimmte Streckenabschnitte eine allgemeine Ausnahme erwirkt, damit sich der Verkehr wegen der Bauarbeiten auf der Nordbrücke "großflächig auf alle verkehrswichtigen Straßen verteilt".

Die Ausnahmen gelten für folgende Streckenabschnitte:

  • Im Nord-Süd-Verkehr über die Bundesstraße 9/Landstraße 300: Friedrich-Ebert-Allee, Willy-Brandt-Allee, Bundeskanzlerplatz, Adenauerallee, Belderberg, Sandkaule, Welschnonnenstraße, Römerstraße (zwischen Wachsbleiche und Augustusring), Augustusring, Kaiser-Karl-Ring und Kölnstraße sowie ab Augustusring über die Graurheindorfer Straße zur Anschlussstelle Auerberg.
  • Im Ost-West-Verkehr über die Bundesstraße 56: Kennedybrücke, Berliner Freiheit, Bertha-von-Suttner-Platz, Oxfordstraße, Berliner Platz, Bornheimer Straße, Hochstadenring, Viktoriabrücke und Endenicher Straße.
  • Von diesen Straßen folgende Verbindungen zu den Autobahnanschlussstellen Bonn-Zentrum/Potsdamer Platz und Poppelsdorf: Reuterstraße, Dorotheenstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Potsdamer Platz), Vorgebirgsstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Potsdamer Platz), Bornheimer Straße, Am Alten Friedhof, Thomastraße, Heinrich-Böll-Ring.

Eine Verschiebung der Umweltzonen-Einführung, die die Bezirksregierung bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Bonn verfügt hat, lehnt die Behörde ab. "Erstens steht die Einführung der neuen Regelung seit Jahren fest", sagte der Sprecher der Behörde, Oliver Moritz, dem GA.

"Außerdem stehen wir gegenüber den Bürgern und ihrer Gesundheit in einer besonderen Verantwortung - zumal wir auch Strafzahlungen gegenüber der EU riskieren würden, wenn wir die auch zurecht wichtigen Vorgaben nicht umsetzen würden." Letztlich gehe es auch darum ein "höheren Wirkungspotenzial" zu erreichen, also den Anteil von Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Luft deutlich zu verringern.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde laut Bezirksregierung im Bonner Stadtgebiet trotz der bisherigen Maßnahmen, zu denen neben der Einführung der Umweltzone auch die Optimierung von Ampeln und das Lkw-Durchfahrverbot auf der Reuterstraße gehören, weiterhin "erheblich überschritten".

Die Werte für 2011 zeigten beispielsweise nur eine geringe Verbesserung. Das ergaben Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Laut Stadtverwaltung fahren nach wie vor rund 10 000 in Bonn zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette. Ausnahmegenehmigung gibt es nur in besonderen Fällen und auf Antrag. So gilt das etwa für Fahrzeuge, die bereits "auf Gelb" nachgerüstet wurden und eine Nachrüstung "auf Grün" nicht möglich ist.

Allerdings muss das Fahrzeug vor 2008 auf den Halter zugelassen sein. Der ADAC weist darauf hin, dass die "Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung" einer technischen Prüforganisation von außen gut sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegt werden muss. Wer trotz Fahrverbots in die Umweltzone fährt (oder dort parkt), begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 80 Euro zuzüglich 28,50 Euro Gebühren rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort