Saftige Geldstrafe: Lehrer drohte mit Mord

An den Anruf, der am Vormittag des 2. Juli 2009 bei der Polizei-Telefonzentrale einging, kann sich die Angestellte gut erinnern.

Bonn. An den Anruf, der am Vormittag des 2. Juli 2009 bei der Polizei-Telefonzentrale einging, kann sich die Angestellte gut erinnern. Ein hörbar erregter Mann, so schilderte die Zeugin am Freitag, sagte: "Wenn ich nicht sofort einen Mitarbeiter des Jugendamtes sprechen kann, passiert hier gleich ein Mord." Und dann fügte der Anrufer hinzu: "Ich stech' hier gleich eine Frau ab."

Am Freitag musste sich der 49 Jahre alte Jens K. (Name und Alter geändert) für diesen Drohanruf vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Nachdem der Lehrer damals von der Telefonzentrale zu einem Kommissar durchgestellt worden war, wiederholte er dort seine Drohung. Daraufhin wurden mehrere Polizeibeamte zu der Anschrift des 49-Jährigen geschickt.

Sie konnten schnell Entwarnung geben - der Mann war allein in seiner Wohnung. Eine Aufzeichnung des Telefonats gab es nicht, da der Anrufer nicht die Notrufnummer gewählt hatte.

In der Verhandlung vor dem Strafrichter behauptete der Angeklagte steif und fest, er habe damals "nichts getan".

Aufgrund von Problemen mit seiner Ex-Frau im Bezug auf den Umgang mit den gemeinsamen Kindern habe er an diesem Morgen - nachdem am Vorabend feuchtfröhlich der Ferienbeginn gefeiert worden sei - Hilfe gesucht.

Deshalb will der 49-Jährige gefragt haben, ob er mit einem Polizeipsychologen sprechen könne. Erst als dies verneint worden sei, habe er gefragt: "Was würden sie denn tun, wenn ihnen jemand sagt, er bringt gleich eine Frau um?"

Die Wörter "abstechen" und "ermorden" habe er niemals benutzt, dass sei "absolut nicht" seine Wortwahl. Diese den Zeugenaussagen widersprechende Einlassung bezeichnete der Amtsrichter als "unglaubhaft". Aufgrund der ausgesprochenen Drohung habe die Polizei von einer Gefährdungssituation ausgehen und sofort handeln müssen.

Für das Vortäuschen einer Straftat wurde der nicht vorbestrafte Jens K. zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (90 Tagessätze à 10 Euro) verurteilt. Dabei ging der Richter über die von der Staatsanwältin beantragten 30 Tagessätze deutlich hinaus: "Solch ein Verhalten ist nicht tolerierbar und führt zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ordnung."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort