Schöne Bescherung: Müll im Wald

RÖTTGEN · Bisher unbekannte Täter haben eine alte Küchenzeile in der Nähe des Regionalforstamtes in Röttgen abgekippt.

 An der Flerzheimer Allee haben bislang Unbekannte an Weihnachten eine alte Küche entsorgt.

An der Flerzheimer Allee haben bislang Unbekannte an Weihnachten eine alte Küche entsorgt.

Foto: Uwe Schölmerich

"Eine schöne Bescherung", dachte am Dienstagmorgen Uwe Schölmerich, als er mit seinem Wagen auf dem Weg zum Büro in Röttgen unterwegs war. Der Leiter des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft traute seinen Augen nicht: Am Wegesrand der Flerzheimer Allee lag eine auseinandergebaute, komplette Kücheneinrichtung. "Da hat wohl jemand zu Weihnachten eine neue Küche bekommen und die alte gedankenlos im Wald entsorgt", vermutet Forstdirektor Uwe Schölmerich.

Vorfälle wie dieser sind keine Seltenheit. Waldparkplätze, Wegeinfahrten oder Böschungen an Straßen sind immer wieder Lagerplätze für Müll oder sogar gefährlichen Sondermüll wie Lacke, Farben, Batterien oder Altöl.

Forstamtsleiter Schölmerich registriert schon seit Jahren ein Zunehmen dieser Umweltfrevel. "Im aktuellen Fall muss schon jemand mit einem Lieferwagen oder Anhänger zielgerichtet vorbeigekommen sein. Mit einem PKW sind solche Mengen jedenfalls nicht zu transportieren", sagte Uwe Schölmerich.

Das Regionalforstamt bittet die Anwohner um Hinweise, woher der Müll stammen könnte. Wer etwas gesehen hat, soll sich unter der Rufnummer 0228/919210 melden. Wer vergleichbare Vorgänge beobachtet, sollte sich gleich an die Polizei wenden oder wenigstens das KFZ- Kennzeichen und eine Personenbeschreibung notieren und an das Ordnungsamt oder Regionalforstamt weiterleiten. "Ohne solche Angaben können wir den Tätern das Müllabkippen nicht nachweisen", betonte Schölmerich.

Und wer trägt die Kosten für die Beseitigung? "Jetzt muss die Allgemeinheit wieder die Kosten tragen, die einzelne Personen durch ihr umweltfeindliches Verhalten verursachen. Die Stadt Bonn muss den Müll beseitigen. Dabei gibt es doch die Sperrmüllabfuhr", sagte Schölmerich dem GA.

Der Forstmann verwies darauf, dass auch das Abladen von Grünabfällen im Wald verboten ist: "Grünabfall enthält zu viel Nährstoffe und waldfremde Pflanzensamen wie zum Beispiel Herakleum oder das drüsige Springkraut. Wenn diese Pflanzen entsorgt werden müssen, gehören sie nicht in den Wald, sondern in dafür vorgesehene Behälter des Biomülls."

Landesforstgesetz: Nach Paragraf 6a, Absatz 1, des Landesforstgesetzes NRW ist gegen Personen, die Müll im Wald abladen, ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Müllmenge. Bei weniger als einem Kubikmeter Müll beträgt das Bußgeld zwischen 10 und 5.100 Euro. Bei mehr als einem Kubikmeter Müll liegt das Bußgeld zwischen 100 und 10.000 Euro. Das zuständige Regionalforstamt legt die Höhe des Strafmaßes festlegt. Bei Einspruch des Beschuldigten wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort