Schülerticket abgelaufen: 14-Jähriger muss Bußgeld zahlen

BONN · Sonst kann es den Schulkindern ergehen wie einer 14-Jährigen, die im Januar auf dem Heimweg von Beuel Richtung Sankt Augustin in der Straßenbahn kontrolliert wurde.

Es stellte sich heraus: Ihr Ticket war Ende Dezember 2011 abgelaufen. Einer der Kontrolleure stieg mit der Schülerin am nächsten Bahnsteig aus und schrieb ihr einen Bußgeldzettel.

Danach wartete er mit ihr auf die nächste Bahn, mit der sie den Heimweg fortsetzen konnte. Mit einem Blick auf die Chipkarte hätte das vermieden werden können, denn das Ablaufdatum ist darauf abgedruckt und entspricht nicht zwangsläufig dem des normalen Schülertickets, das immer ab August für ein Schuljahr gilt.

Diese Karte wird laut Sprecherin Veronika John von den Bonner Stadtwerken nach fünf Jahren ausgetauscht - ein Zeitraum, bei dem man den Ablauftermin leicht vergessen kann. In der Regel wird die neue Chipkarte zugesandt, aber wenn sie auf sich warten lässt, sollte man rechtzeitig nachfragen. Problematisch werde es, wenn die Kinder untereinander die Karten tauschen - auch das sei schon vorgekommen, so John.

Der Kontrolleur habe sich richtig verhalten, sagte sie. Bei einem ungültigen Ticket müsse auf jeden Fall ein Bußgeld ausgestellt werden, auch wenn die Schülerin in diesem Fall beteuert hatte, nicht gewusst zu haben, dass ihre Karte abgelaufen war. Er hätte das Mädchen nicht alleine stehen lassen dürfen.

"Die Kontrolleure haben die Richtlinie, mit Kindern fürsorglich umzugehen", sagte John. Dem kam der Mann nach, indem er mit der Schülerin auf die nächste Bahn wartete. Die Kontrolleure der Stadtwerke seien immer zu zweit unterwegs und in der Regel uniformiert. Es gebe nur wenige Ausnahmen, in denen sie ihrer Arbeit in zivil nachgehen.

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