Bußgelderhöhung Schwarzfahren wird in Bonn erst ab August teurer

BONN · In den meisten Bundesländern wird das Schwarzfahren ab heute teurer, in Nordrhein-Westfalen wird das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt erst ab 1. August von 40 auf 60 Euro erhöht.

Die letzte Erhöhung gab es im Jahr 2003, damals von 30 auf 40 Euro. "Inflationsbedingt müsste die Strafzahlung heute schon bei rund 63 Euro liegen", teilte Veronika John von den Stadtwerken Bonn (SWB) mit.

Laut ihrer Kollegin Ute Reuschenberg vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg in Köln war "eine angemessene Anhebung" des Bußgeldes längst überfällig, um die "mittlerweile gestörte Relation zwischen den seit Jahren gestiegenen Beförderungspreisen und dem seit längerem unverändert geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. Schwarzfahren darf sich nicht rechnen", so Reuschenberg.

Den Weg für die bundesweit geltende neue Regelung hatte der Bundesrat im November auf Antrag des Freistaats Bayern geebnet. Die deutschen ÖPNV-Unternehmen weisen darauf hin, dass ihnen bei 300 bis 350 Millionen Schwarzfahrern im Jahr rund 250 Millionen Euro jährlich an Ticketeinnahmen entgehen.

17.000 Schwarzfahrer im Jahr

"Ehrliche Fahrgäste zahlen somit den entstandenen Schaden mit ihren Ticketpreisen mit", so Reuschenberg. John betont indes, dass die überwiegende Zahl der Bus- und Bahnfahrer mit gültigen Tickets unterwegs sind. In Bonn liegt die Schwarzfahrerquote mit 3,96 Prozent etwas über dem Bundesschnitt von 3,5 Prozent. Das sind 17.000 Schwarzfahrer im Jahr.

Insgesamt werden bei den Kontrollen zwar rund 20.000 erwischt, 3000 sind aber jene, die nachträglich ihren Fahrausweis vorzeigen können - vor allem Schüler. "Die Quote ist seit Jahren relativ konstant", weiß John. Im jährlichen Wirtschaftsplan sind die "Hauptforderungen" mit 700.000 Euro verzeichnet.

Zurzeit kontrollieren 25 hauptamtliche und sieben Prüfer in Teilzeit für die SWB in Bussen und Bahnen. Eine Fahrscheinkontrolle beim Busfahrer, wie in vielen Bussen im Rhein-Sieg-Kreis oft üblich, ist laut John "wenig praktikabel". Das würde den Fahrbetrieb viel zu sehr aufhalten, so die SWB-Sprecherin. Auf den Stadtbahnlinien 66, 16 und 18 treffen die Kontrolleure übrigens die meisten Fahrgäste an, die ohne gültiges Ticket unterwegs sind.

"Wir könnten sicherlich häufiger Fahrscheinkontrollen durchführen , halten das aber für die vielen ehrlichen Fahrgäste für nicht angemessen", erklärt John. Daher hätten sich die ÖPNV-Unternehmen schon seit Jahren eher für die Anhebung des Bußgeldes ausgesprochen.

Schwarzfahren ist übrigens keineswegs ein "Kavaliersdelikt". Laut Strafgesetzbuch handelt es sich um eine Straftat, so John. Es fällt dort unter den Tatbestand der "Leistungserschleichung" und kann daher bis zur Gefängnisstrafe führen.

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