Seltsames Verfahren

Kommentar

Man muss kein fanatischer Verfechter des Konzepts Gesamtschule sein, um das Verfahren um eine vierte Bonner Einrichtung höchst seltsam zu finden.

Die Hürden, die die Bezirksregierung in ihrer vorläufigen Genehmigung aufgebaut hatte, sieht das Schulrecht gar nicht vor. Wie sie nun penibel darauf pocht, dass zum Gelingen acht Kinder mit ausdrücklicher Eignung fürs Gymnasium fehlten, lässt das Verfahren noch abstruser erscheinen.

Worum geht es den Verantwortlichen unseres Erziehungssystems eigentlich? Um die Interessen und den Willen der Eltern jedenfalls nicht. Etwa ums Wohl der Kinder?

Dass die Stadt Bonn den Elternwillen nun in seiner Gesamtheit betrachtet und dafür fechten will, ist richtig. Die Entscheidung ist schon lange fällig.

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