Sicherungsverwahrung für Bettina Plutas Mörder

Nach der Entlassung aus 16 Jahren Haft entführte Achim D. erneut eine Frau - Gericht hält ihn für gefährlich

Bonn/Region. Nichts in seinem Gesicht verrät, was in ihm vorgeht, als er das Urteil hört, das ihn erneut für lange Zeit hinter Gitter bringt: Achim D., der erst im September 2007 aus 16-jähriger Haft wegen Vergewaltigung und Ermordung der 20-jährigen Bettina Pluta aus Neunkirchen-Seelscheid und der Vergewaltigung von drei weiteren jungen Anhalterinnen entlassen worden war, wird nun vom Landgericht wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht nur zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, sondern auch zu anschließender Sicherungsverwahrung.

Das bedeutet für ihn: mindestens 14 weitere Jahre Gefängnis. Die 1. Große Strafkammer sieht in der Entführung einer Prostituierten am 19. November erschreckende Parallelen zu den Serienvergewaltigungen und dem Mord, den der heute 38-Jährige Ende 1990 und im ersten Halbjahr 1991 beging und hält ihn weiterhin für hochgefährlich.

Das Gericht zweifelt nicht daran, wie Kammervorsitzender Josef Janßen im Urteil erklärt, dass die 29-jährige Prostituierte, die Achim D. in jener Nacht in Bonn in sein Auto lud, die Wahrheit sagte und Todesangst hatte, als der 38-Jährige sie nicht mehr aus dem Auto ließ. Die Freiheitsberaubung sei Mittel zum Zweck gewesen, dem Zweck nämlich, sie zu vergewaltigen.

Wie bei seinen früheren Taten habe er "seinen Stiefel durchgezogen", so der Richter. Und als die Frau es geschafft hatte, auf der Autobahn aus seinem Auto zu flüchten, habe er sie mit Gewalt wieder einfangen wollen, möglicherweise mit dem demselben Gedanken, der Bettina Pluta zum Verhängnis wurde: "Diese Zeugin darf nie mehr etwas sagen."

Denn schließlich habe er gewusst, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung hinter ihm her gewesen war. "Und so ist es möglich, dass für ihn klar war, dass diese Zeugin verschwinden muss", so der Richter.

Für die Kammer steht fest: Achim D. ist ein Hangtäter, und da er sich bisher jeder Behandlung widersetzt und eine Aufarbeitung seiner Taten verweigert habe, bestehe die Gefahr, dass er auch in Zukunft schwerwiegende Straftaten begehe. Denn wie die Sachverständige erklärt habe, werde Achim D. von dem Bedürfnis getrieben, Macht über Frauen auszuüben und reagiere mit Gewalt, wenn sie sich ihm widersetzten.

Achim D. hört reglos zu, wie das Gericht über ihn urteilt. Nach dem Urteil will er noch einmal mit seiner Anwältin reden. Es ist davon auszugehen, dass er in Revision gehen wird.

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