"Sie fühlte sich einsam und missverstanden"

Verteidiger begrüßen die Verurteilung der verhinderten Amokläuferin zu einer Jugendstrafe, die eine baldige Haftentlassung ermöglicht

Bonn. Ganz zum Schluss huschen ein Mann und eine Frau in den Gerichtssaal, in dem um 12 Uhr das Bonner Jugendschwurgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Urteil spricht gegen die 16-jährige Tanja O., die am 11. Mai in Sankt Augustin in ihrer Schule Mitschüler und Lehrer in den Tod schicken wollte.

Die beiden, die so schnell im Saal verschwinden, dass die wartenden Kameraleute und Journalisten keine Chance haben, sind Tanja O.'s Eltern, und sie haben jeden der acht Prozesstage gegen ihre Tochter verfolgt. Einer Tochter, die sich Prozessbeteiligten zufolge von den Eltern nicht geliebt und nur akzeptiert fühlte, wenn sie in der Schule die gewünschte Leistung brachte.

Auch Anna Petrova, die heute 18-jährige Mitschülerin, die durch ihr Erscheinen auf der Schultoilette am 11. Mai das Inferno vereitelte und von der maskierten Tanja O. mit einem Schwert schwer verletzt wurde, nimmt wieder mit ihrer Mutter an der Verhandlung teil.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Auf dem Holzweg"Und stellt sich dem Blitzlichtgewitter, bevor sie im Saal verschwindet. Dann ist für die vielen Medienvertreter wieder Warten angesagt, Warten darauf, dass sich die Saaltür öffnet, und das Urteil bekannt gegeben wird. Nach eineinhalb Stunden kommt Gerichtssprecher Joachim Klages aus dem Saal und erklärt: Die Jugendstrafkammer hat die Angeklagte wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Die psychiatrische Unterbringung der von zwei Gutachtern als gestörte Persönlichkeit bezeichneten Schülerin habe das Gericht nicht angeordnet, da es eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht sicher feststellen konnte.

Denn das Gericht habe in der Urteilsbegründung, in der es sich sehr ausführlich mit den beiden unterschiedlichen psychiatrischen Gutachten befasst habe, erklärt: Die wochenlange Tatplanung spreche gegen eine sicher feststellbare erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit der 16-Jährigen.

Chatpartner Der Austausch der 16-jährigen Schülerin im Internet über ihre Amokpläne hat für zwei Chatpartner strafrechtliche Konsequenzen: Gegen die beiden heranwachsenden Männer, die wie 24 weitere Zeugen von der Bonner Jugendstrafkammer vernommen wurden, wurde ein Strafverfahren wegen Nichtanzeigen einer Straftat eingeleitet. Wie sie dem Gericht im Zeugenstand mitteilten, wurde der eine bereits zu 100 Sozialstunden verurteilt. Das Verfahren gegen den zweiten, mit dem Tanja O. sich in einem Chatforum unterhielt, war zum Zeitpunkt seiner Zeugenaussage noch nicht abgeschlossen.Für das Gericht stehe fest: Tanja O. hat den Amoklauf gründlich geplant. Ihr Motiv, so der Sprecher: Probleme im häuslichen und schulischen Umfeld. "Sie fühlte sich einsam und missverstanden. Sie tauschte sich bei Internetchats mit Chatpartnern über Amokläufe aus, bestellte sich im Internet ein japanisches Kurzschwert, entwendete ihrem Vater dessen Gaspistole und baute aus mit Benzin gefüllten Flaschen elf sogenannte Molotowcocktails, um am 11. Mai ihren Plan in die Tat umzusetzen", so der Sprecher.

Mit diesen Utensilien im Rucksack betrat sie morgens eine Schultoilette des Albert-Einstein-Gymnasiums, ihr Plan: Sie wollte einen Lehrer niederstechen, ihm die Schlüssel für die Klassenräume abnehmen, um in diese die Molotowcocktails zu werfen und die Türen zu verschließen.

Doch plötzlich öffnete Anna Petrova die Tür, und um die Ausführung ihres Plans zu sichern, so Klages, griff Tanja O. sie sofort in Tötungsabsicht an und verletzte sie schwer: Das Schwert durchtrennte Muskeln und Sehnen an den Händen der Schülerin und trennte einen Daumen fast völlig ab.

Ein Lehrer hörte nebenan im Klassenzimmer die Schreie, eilte zur Toilette, sah durch das Glas einer Brandschutztür die Mädchen, dachte an einen Amoklauf und lief ins Schulsekretariat. Auch Anna Petrova gelang die Flucht, Amokalarm wurde ausgelöst.

Tanja O. gab ihren Plan auf, flüchtete nach einem Suizidversuch mit der Pistole, stellte sich in der Nacht der Polizei, gestand und kam wegen Selbstmordgefahr in die Psychiatrie. Bis gestern. Denn das Urteil, das ihre Verteidiger im Grundsatz begrüßen, bedeutet: Sie wird sofort sie ins Jugendgefängnis gebracht. Ihre Anwälte sind sicher, dass sie auch dort die von beiden Gutachtern empfohlene Behandlung für ihre depressive, narzisstische, dissoziale und emotional instabile Persönlichkeitsstörung bekommt.

Was Anna Petrovas Anwalt Thomas Ohm bezweifelt, da es auch im Jugendgefängnis an Therapeuten fehle. Er nennt das Urteil einen "Eiertanz" und versteht nicht, warum die Kammer Tanja O. keine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert und sie psychiatrisch unterbringt, andererseits aber eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausschließt und die Strafe mildert.

Strafmildernd, so Sprecher Klages, werte die Kammer auch das Geständnis, die zugesagte Entschädigungszahlung an das Opfer, über deren Höhe niemand spricht. Und die Entschuldigung an Anna Petrova, die diese angenommen habe. Strafschärfend werte das Gericht allerdings die schweren Verletzungen, unter denen die 18-Jährige immer noch leidet.

Anna Petrova und ihre Mutter eilen schließlich mit versteinerten Mienen davon. Tanja O.'s Eltern bleiben noch lange bei ihrer Tochter im Saal. Die 16-Jährige nahm das Urteil, so Klages, gefasst und ruhig auf. Im Gegensatz zu einer Unterbringung in der Psychiatrie, deren Dauer unbestimmt ist und vom Behandlungserfolg abhängt, kann sie nun als Jugendliche bereits nach einem Drittel der Strafe auf Bewährung entlassen werden.

Hilfe für das OpferWie Anna Petrovas Anwalt erklärte, erfahren Opfer von Gewalttaten so gut wie keine Unterstützung von staatlicher Seite. Doch nun erhält die Schülerin, deren Lebenstraum, Zahnärztin zu werden, durch die schweren Handverletzungen in weite Ferne gerückt ist, überraschend Hilfe: Der Women's Business Club und der Mannheimer Anti-Gewalt-Verein Ken Zores haben sich zusammengetan, um der 18-Jährigen noch eine Chance zu geben.

Auf ihre Vermittlung hin wird ein Chirurgenteam von placet e. V. Anna Petrova in Berlin untersuchen und noch einmal operieren. Das teilten gestern alle drei Organisationen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Wie der Sprecher von placet e. V., Uwe Wolf, dem General-Anzeiger erklärte, operiere ein Team von Ärzten des Vereins unentgeltlich junge Opfer von Terror, Gewalt und Krieg aus aller Welt, und bereits im Dezember werde sich einer der besten Handchirurgen Deutschlands Anna Petrovas annehmen. Außerdem werde ein Psychotherapeut ihr in Berlin bei der Bewältigung ihre posttraumatischen Belastungsprobleme helfen.

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