Urteil des Bonner Landgerichts Spitzenkandidat zieht Pfefferspray-Pistole

BONN · AfD-Politiker (69) muss 1000 Euro Strafe zahlen. Er war beim Aufhängen seines Wahlplakats attackiert worden. Ein Farbanschlag auf sein Wohnhaus bleibt wohl ungesühnt.

 Erheblicher Sachschaden entstand 2020 bei einem Farbanschlag am Wohnhaus des AfD-Kommunalpolitikers Wolfgang Truckenbrodt.

Erheblicher Sachschaden entstand 2020 bei einem Farbanschlag am Wohnhaus des AfD-Kommunalpolitikers Wolfgang Truckenbrodt.

Foto: Benjamin Westhoff

Im September 2020, auf dem Höhepunkt des Kommunalwahlkampfes, war es wiederholt zu Straßenangriffen gegen Politiker gekommen – vorwiegend gegen Vertreter des rechten Spektrums  So auch am 5. September, als der AfD-Kandidat Wolfgang Truckenbrodt gerade dabei war an der Prinzenstraße in Friesdorf seine Wahlplakate aufzuhängen. Laut Polizei soll an diesem Tag ein 55-Jähriger aus seinem Auto ausgestiegen und Truckenbrodt gezielt provoziert haben. Der 69-jährige Kommunalpolitiker fühlte sich bedroht, zog seine Pfefferspray-Pistole und zielte auf den Kontrahenten. Diesem gelang es noch, Schutz hinter einem PKW mit Anhänger zu finden, er wurde seitlich am Hals getroffen. Beide Beteiligte brachten den Fall zur Anzeige.

Gericht: Versuchte gefährliche Körperverletzung

Das gerichtliche Nachspiel endete jetzt – fast ein Jahr später – vor dem Bonner Landgericht, ohne dass es je zu einem richtigen Prozess über die Spray-Attacke gekommen wäre. Denn nach dem Vorfall hatte Truckenbrodt, der bei der Wahl in die Bezirksvertretung Bad Godesberg gewählt wurde, im März einen Strafbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung über 1000 Euro (50 Tagessätze à 20 Euro) erhalten. Dagegen hatte der 69-jährige Pressefotograf Einspruch eingelegt, war aber zum Prozesstermin vor dem Amtsgericht Bonn nicht erschienen. Der Amtsrichter verwarf daraufhin den Einspruch; es blieb bei der Geldstrafe. Der AfD-Mann jedoch forderte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte Berufung ein. Mit der Begründung: Da er an einer Vorerkrankung leide, habe er wegen Corona nicht erscheinen können.

Die Frage, ob sein Fernbleiben damit entschuldigt war oder nicht, wurde jetzt vor dem Landgericht verhandelt: Er leide an einer Schlafapnoe, erklärte der Angeklagte dem Berufungsrichter, ein Attest jedoch könne er leider nicht vorweisen, das habe der Hausarzt seiner Ehefrau verweigert. Ob mit oder ohne Attest, die Kammer entschied klar: Eine Schlafapnoe sei fraglos keine Vorerkrankung, hieß es, die ihn besonders gefährden würde. Schließlich sei – auch wegen der zahlreichen Corona-Vorsichtsmaßnahmen – „der Gang ins Gericht nicht riskanter als der Besuch im Supermarkt.“ Das Erscheinen sei für den Angeklagten damals zumutbar gewesen. Entsprechend wurde die Berufung verworfen: damit bleibt es bei der Geldstrafe.

Fünfstelliger Schaden am Haus

Nach dem Pfefferspray-Vorfall traf den AfD-Mann eine ganz andere Attacke: Wenige Stunden später war das Haus des Politikers in Friesdorf großflächig mit einem Glasgefäß, gefüllt mit blauer Farbe, beworfen und mit rosa Farbe aus einem Druckbehälter besprüht worden. Das Gesprühte war zwar wasserlöslich, drang jedoch in die Mauerfugen und in den Rollladenkasten. Der Schaden ist nach Angeben des Bezirksverordneten fünfstellig. Das Verfahren gegen Unbekannt wurde laut Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt: Die Täter konnten nicht ermittelt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort