Bonner Serientäter 14-jähriger Intensivtäter bleibt in U-Haft

BONN · Wie geht es weiter mit dem 14 Jahre alten Serientäter, der sich auf Vorbewährung befand, und den die Bonner Polizei erneut festgenommen hat? Die Frage beantwortete Monika Volkhausen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Montag so: "Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich das noch nicht sagen."

Zunächst werde die zuständige Jugendrichterin informiert. Diese könne dann einen Termin festlegen, "um über die Vorbewährung des 14-Jährigen zu entscheiden". Wie berichtet, war der junge Tannenbuscher mit marokkanischen Wurzeln erst im April von einem Bonner Jugendschöffengericht zu einem Jahr und sechs Monaten Einheitsjugendstrafe verurteilt worden. Und innerhalb von sechs Monaten sollte entschieden werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, oder ob er die Strafe verbüßen muss. Mit Blick auf sein Alter und die Tatsache, dass er noch nie vor Gericht gestanden hatte, "soll er eine Chance bekommen, sich die Bewährung zu verdienen", so ein Gerichtssprecher im April.

Konkret waren dem auf Rollerdiebstähle spezialisierten Jugendlichen im damaligen Prozess fünf Diebstähle zur Last gelegt worden. Davon vier besonders schwere Fälle. Zudem ging es um eine versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung. Zuvor hatte sich der Angeklagte, der bereits zwei Wochen in Untersuchungshaft gesessen hatte, laut Gerichtssprecher geständig gezeigt. Die Taten hatte der 14-Jährige nach Januar 2014 und damit nach seinem 14. Geburtstag begangen. Seit 2013 hatte er die Polizei allerdings schon mit Rollerdiebstählen im großen Stil sowie Brandstiftungen in Atem gehalten, konnte jedoch wegen Strafunmündigkeit nie belangt werden. Dem Vernehmen nach legt die Polizei dem 14-Jährigen mehr als 90 Straftaten zur Last, begangen 2013 und 2014.

Im jüngsten Fall nun besteht laut Monika Volkhausen auch die Möglichkeit, "dass eine ganz neue Verhandlung angesetzt wird". Und in die mögliche abschließend Verurteilung der mutmaßlichen neuen Straftaten könnte auch das frühere Urteil einfließen, so dass der 14-Jährige für die alten und die neuen Taten eine Einheitsjugendstrafe verbüßen müsse.

Der junge Serientäter war vergangenen Donnerstag von Streifenbeamten und Zivilkräften im Zusammenhang mit drei gestohlenen Rollern in Tannenbusch festgenommen worden - zusammen mit einem 20-Jährigen, ebenfalls ein alter Bekannter der Polizei, der aber wegen fehlender Haftgründe auf freien Fuß gesetzt wurde. Anders sieht es bei dem 14-Jährigen aus: "Gegen ihn wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen", bekräftigte Volkhausen. Auf Anfrage bestätigte Birgit Niepmann, Direktorin des Amtsgerichts: "Es ist noch eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, ob es eine Bewährung gibt, oder die Strafe angetreten werden muss." Über ein neues Verfahren müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden.

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