Missverständnis mit Folgen 19-Jähriger schlägt in Bonner Pizza-Warteschlange zu

Bonn · Weil ein damals 19-Jähriger das Opfer fälschlich für einen Vordrängler hielt, schlägt er einem 23-Jährigen wutentbrannt die Faust ins Gesicht. Das Gericht ordnet ein Anti-Aggressionstraining an.

 Symbolbild

Symbolbild

Foto: Benjamin Westhoff

Sie alle hatten die Nacht durchgemacht, hatten nun Hunger auf Pizza und standen am 11. Februar 2017 morgens gegen 5.30 Uhr Schlange in einem Pizza-Imbiss in der Innenstadt. Und plötzlich schlug ein damals 19-Jähriger einem 23-Jährigen wutentbrannt die Faust ins Gesicht, weil er das Opfer fälschlich für einen aggressiven Vordrängler hielt. Ein Missverständnis mit Folgen: Der 23-Jährige wurde verletzt, und der Schläger landete wegen Körperverletzung vor dem Jugendgericht.

Wie sich im Prozess herausstellt, suchte der 23-Jährige an jenem Morgen mit einer Gruppe von sieben Leuten die Pizzeria auf, und als er schließlich die gewünschte Pizza ergattert hatte, wollte er auch einer 21-jährigen Bekannten ein Stück abgeben. Das hätte eigentlich leicht zu bewerkstelligen sein müssen, da die Pizza bereits vorgeschnitten und in Stücke aufgeteilt war. Doch als der 23-Jährige ein Stück abtrennen wollte, stellte er fest, dass die Teile nicht wirklich durchgeschnitten waren. Und so ging er in das Lokal zurück.

Aufgeplatzte Lippe und abgebrochener Schneidezahn

Nichts Böses ahnend marschierte er an der Warteschlange vorbei, um sich ein Schneidewerkzeug zu besorgen, als ihn einer der Wartenden plötzlich schubste. „Was soll das denn?“, fragte er und fuchtelte mit den Händen und der Pizza in der Luft herum. Und ehe er wusste, wie ihm geschah, hatte er plötzlich eine Faust im Gesicht und blutete heftig. Der 19-Jährige war auf ihn losgegangen und hielt ihm nach dem Schlag auch noch vor, das sei er selbst schuld. Der Faustschlag verletzte den 23-Jährigen nicht unerheblich: Seine Ober- und auch seine Unterlippe platzten auf, sein Lippenbändchen riss und einer seiner Schneidezähne brach ab. Mit dem Hunger auf Pizza war es schlagartig vorbei – nicht nur bei ihm, sondern auch bei seinen Bekannten.

Vor Gericht sahen sich Opfer und Täter nun wieder, und der heute 20-Jährige beteuerte: Es tue ihm leid, was er getan habe, das habe er nicht gewollt. Er habe zugeschlagen, weil er gedacht habe, der 23-Jährige wolle auch zuschlagen, als er so mit den Händen herumgefuchtelt habe: „Da habe ich schon mal die Faust gezogen.“

Nach der Vernehmung von acht Zeugen stand für die Jugendrichterin fest: Der Angeklagte hat ganz offensichtlich ein Problem mit seiner Aggressivität. Und so entschied sie: Der 20-Jährige wird wegen Körperverletzung verurteilt und muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und 450 Euro an die Jugendgerichtshilfe für deren Projekte zahlen. Kommt er diesen Anordnungen nicht nach, wird ein unter Strafvorbehalt verhängter Jugendarrest wirksam. Dann muss er für eine noch zu bestimmende Zeitdauer hinter die geschlossenen Mauern einer entsprechenden Einrichtung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort