Ausgerastet wegen Hausverbots 19-Jähriger stach auf Dönerladen-Mitarbeiter in Bonn ein

Bonn · Wegen Verdacht auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung steht in Bonn ein 19-Jähriger vor Gericht. Der Angeklagte hat die Messerattacke auf einen Bonner Dönerladen-Mitarbeiter zugegeben. Das Opfer überlebte nur dank Notoperation.

Sehr jung sieht er aus, der 19-Jährige, der am Dienstagmorgen in Handschellen von Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal geführt wird. Die Anklage wirft ihm versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, weil er am 28. August vergangenen Jahres in Poppelsdorf den 33-jährigen Mitarbeiter eines Dönerladens mit Messerstichen ins Herz fast getötet hätte. Und zwar, so sieht es die Staatsanwaltschaft, aus niedrigen Beweggründen. Anlass für die Attacke soll ein lebenslanges Hausverbot in dem Imbiss für ihn und seinen 17-jährigen Cousin gewesen sein, der mit ihm und zwei Freundinnen in jener Nacht zusammen war.

Der 17-Jährige sitzt mit auf der Anklagebank vor dem Jugendschwurgericht, auch ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage war er an der Attacke beteiligt und soll noch nach den Stichen auf den 33-Jährigen losgegangen sein. Doch im Gegensatz zu seinem Cousin ist er auf freiem Fuß.

Warum der 33-Jährige das Hausverbot aussprach, ist unklar. Laut Anklage steht fest: Die beiden jungen Männer saßen mit zwei Mädchen gegen 2.50 Uhr auf dem Poppelsdorfer Platz, als der 33-Jährige mit zwei Begleitern vorbeikam und das Hausverbot aussprach. Es kam zum Streit, der 19-Jährige ging auf den 33-Jährigen los und rastete völlig aus, als der Mann ihn zu beruhigen versuchte mit den Worten: „Junge, lass mal.“ Da soll der 19-Jährige gesagt haben: „Warum nennst du mich Junge? Ich kann dich umbringen.“ Dann soll er dem 33-Jährigen mit seinem Klappmesser drei Stiche von hinten in den Oberkörper versetzt haben. Ein Stich perforierte den Herzbeutel, ein weiterer verletzte die Lunge, und auch der dritte Stich in die Brust hätte laut Anklage tödlich sein können.

Ankläger ist sicher: Der 19-Jährige wollte den 33-Jährigen töten

Der 33-Jährige schleppte sich dennoch nach Hause, wo er zusammenbrach und mit letzter Kraft noch den Krankenwagen rief. Nur durch eine Notoperation konnte er gerettet werden. Der Ankläger ist sicher: Der 19-Jährige wollte den 33-Jährigen töten, weil er sich das Hausverbot nicht gefallen lassen wollte und sich von der Anrede „Junge“ gekränkt fühlte.

Der 19-Jährige beteuert am ersten Prozesstag: Er habe den 33-Jährigen nicht töten wollen. Wenn er es gewollt hätte, hätte er ihn weiter attackieren können. „Was passiert ist, tut mir sehr leid. Ich bin heilfroh, dass er noch lebt.“ Aber er sei nicht allein an der Eskalation schuld. Der 33-Jährige und seine Begleiter seien auch aggressiv gewesen und auf ihn und seine Freunde losgegangen, hätten mit Steinen geworfen und eine Freundin geschlagen. Auch jetzt hat der 19-Jährige, der seit dem Hauptschulabschluss vor drei Jahren nur „rumgetrödelt“, getrunken und jeden Tag gekifft hat, keine Antwort auf die Frage von Kammervorsitzendem Volker Kunkel: „Warum ist der Streit denn so eskaliert?“ Allerdings hält es der 19-Jährige für möglich, dass er zu den Männern „Scheiß Ausländer“ gesagt habe, nachdem die allerdings beleidigend gewesen seien.

Auch der 17-Jährige versichert, wie leid ihm alles tue: „Ich will mir das eine Lehre sein lassen.“ Beide beteuern, in der Nacht total betrunken gewesen zu sein: „Wir waren ziemlich dicht.“

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