Urteil am Landgericht Bonn 20-Jähriger muss nach Messerattacke auf Bruder in Psychiatrie

Bonn/Euskirchen · Das Bonner Landgericht betrachtet einen 20-jährigen Mann aus Euskirchen als gemeingefährlich. Er hatte seinen Bruder mit dem Messer attackiert. Nun muss er in die Psychiatrie.

 Das Landgericht Bonn hat die dauerhafte Unterbringung eines 20-jährigen Mannes aus Euskirchen in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet.

Das Landgericht Bonn hat die dauerhafte Unterbringung eines 20-jährigen Mannes aus Euskirchen in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet.

Foto: dpa/Peter Steffen

Ein 20 Jahre alter Mann aus Euskirchen muss in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Die dauerhafte Unterbringung hat jetzt die 2. Große Strafkammer am Bonner Landgericht angeordnet. Der Syrer hatte am Abend des 2. September 2021 seinen 29-jährigen Bruder während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer schwer verletzt. Das Opfer hatte mehrere Schnittwunden an der Schulter und den Beinen erlitten.

Während der Beschuldigte zu Beginn des Verfahrens noch einigermaßen strukturiert und nachvollziehbar wirkte, musste das Gericht im weiteren Fortgang des Verfahrens zur Kenntnis nehmen, dass die Äußerungen des 20-Jährigen immer konfuser wurden. Zu Beginn hatte er noch angegeben, dass man über seinen Drogenkonsum in Streit geraten und dieser Zwist derart eskaliert sei, dass er ein Küchenmesser, das er gerade zum Zwiebelschneiden in der Hand gehalten habe, gegen seinen Bruder gerichtet hätte. Schnell wurde aber klar, dass der Beschuldigte das Messer bereits in den vorausgegangenen Nächten unter seinem Kissen deponiert hatte, weil er sich einbildete, dass sein Bruder ihm nach dem Leben trachte. Offenbar glaubte er, dass dieser ihn mit einem Boot auf das Meer entführen und dann ins Wasser stoßen wollte.

Paranoide Schizophrenie mit geringen Heilungschancen

Der Mann leidet unter einer paranoiden Schizophrenie mit geringen Heilungschancen, wie ein Gutachter während des Verfahrens bestätigte. Dazu kommt noch eine posttraumatische Belastungsstörung, die ihre Ursache wohl in der Flucht aus seiner bürgerkriegsgeplagten Heimat hat. Als Zwölfjähriger musste er mit seiner älteren Schwester zuerst zu Fuß und dann mit einem Boot über das Mittelmeer fliehen, nachdem sein Vater von einem Scharfschützen getötet worden war.

Die Messerattacke war nicht der einzige Ausraster, mit dem der Beschuldigte aufgefallen ist: Ebenfalls im Sommer vergangenen Jahres hatte er die Polizei gerufen, weil sein Bruder angeblich versuchte, ihn umzubringen. Als die Beamten eintrafen, schlief der 29-Jährige, der sich stets um seinen kleinen Bruder gekümmert und ihm auch Obdach gewährt hatte, friedlich in seinem Zimmer. Außerdem geht noch ein tätlicher Angriff auf einen Polizisten auf das Konto des 20-Jährigen. Trotz hoch dosierter Medikation scheint es mittelfristig ausgeschlossen, die Erkrankung in den Griff zu bekommen. Ohne Unterbringung sei es nur eine Frage der Zeit, bis Schlimmeres geschehe, so der Vorsitzende Richter.

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