Nach Tritt in Genitalbereich 21-Jähriger muss für missglückten Raubversuch ins Gefängnis

BONN · An den Falschen geraten ist ein verhinderter Räuber, der sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. In der Nacht auf den 2. Februar stellte sich der Angeklagte vor einen 23 Jahre alten Studenten, der gerade in der Innenstadt an einem Bankautomaten Geld abgehoben hatte.

Der junge Mann wurde mit den Worten bedroht: "Gib das Geld her, du Hurensohn." Davon ließ sich der Student aber nicht einschüchtern. Er zögerte nicht lange und trat dem Angreifer, der mit erhobenen Fäusten vor ihm stand, zwischen die Beine. Die Folge: Der angetrunkene 21-Jährige fiel um, und der Student ergriff mit seinen zwei Begleitern die Flucht.

Im Prozess berichtete der Zeuge, dass ihm der Angeklagte schon vor dem Geldabheben aufgefallen war. Der 21-Jährige habe ihn und seine Freunde mehrfach beleidigt. "Der hat uns verfolgt und es wurde immer penetranter", so der Student. Für ihn ergab sich damals der Eindruck, als ob der Angeklagte aus einer Gruppe junger Menschen gezielt auf sie angesetzt wurde.

Das bestritt der Ein-Euro-Jobber, der in einer Integrationsmaßnahme als Gärtner arbeitet. Er legte zwar ein umfassendes Geständnis ab, behauptete allerdings, er sei nach dem Feiern alleine auf dem Weg nach Hause gewesen. Im betrunkenen Zustand sei er auf die Idee gekommen, den jungen Mann "abzuziehen".

Bislang ist der Angeklagte strafrechtlich zwar schon fünf Mal aufgefallen. Er wurde jedoch noch nie verurteilt - bis gestern. Wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilte das Gericht den 21-Jährigen nach dem Jugendrecht zu einem einwöchigen Dauerarrest. Eine "spürbare Reaktion", so der vorsitzende Richter, sei "zwingend erforderlich".

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