Landgericht Bonn 21-Jähriger nach Taxiraub in Bonn verurteilt

BONN · Das Landgericht Bonn hat einen Taxiräuber zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der 21-Jährige sitzt bereits wegen eines Supermarktüberfalls im Gefängnis.

 Taxis warten auf Kunden.

Taxis warten auf Kunden.

Foto: dpa

Der Entschluss fiel wohl spontan: Nachdem zwei Bekannte in der Bonner Innenstadt einen jungen Marokkaner getroffen hatten, beschloss das Trio, nicht nur gemeinsam mit einem Taxi nach Hause zu fahren, sondern den Fahrer auch gleich noch auszurauben. Zwei der drei Täter waren für diese Tat bereits im vergangenen Oktober vor der 2. Jugendstrafkammer am Bonner Landgericht zu Haftstrafen von vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden.

Am Mittwoch wurde nun auch der dritte Täter wegen schweren Raubes und Einbruchdiebstahls zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde auch für dessen Beteiligung an drei Einbruchdiebstählen im Sommer letzten Jahres verhängt. Der Mann soll sogar der Initiator des Taxiraubes gewesen sein: Während sie in der Stadt unterwegs waren, sollen der mittlerweile 21-jährige Sohn eines Libanesen und einer Marokkanerin und sein Kumpel den erst seit 16 Tagen in Deutschland lebenden Marokkaner getroffen haben. Dieser soll den nun Verurteilten dann – wie es in der Urteilsbegründung hieß – auf Arabisch zugetextet haben. Der Dritte im Bunde konnte dabei dem Gespräch nicht folgen, weil er die Sprache nicht versteht.

Dennoch war der Entschluss, einen Taxifahrer auszurauben, schnell gefallen. Weil man gerade keine passende Waffe zur Hand hatte, habe man „bei dem Drohmittel ein bisschen improvisieren müssen“, legte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen süffisant in seiner Urteilsbegründung dar.

So soll der Verurteilte kurzerhand den Hals einer Glasflasche abgeschlagen haben, damit man den Fahrer anschließend mit dem scharfkantigen Gegenstand bedrohen konnte. „Man kann sich vorstellen, auf welchem kriminellen Niveau Sie sich bewegen“, sprach Schmitz-Justen den unbeteiligt dreinblickenden Verurteilten direkt an. Das Trio wollte den 70-jährigen Chauffeur in eine dunkle Ecke auf dem Parkplatz am Wasserland lotsen. Weil er Verdacht schöpfte, stoppte der Fahrer jedoch früher und konnte sich, nachdem die drei „Geld, Geld, Geld“ gebrüllt hatten, mit einem beherzten Sprung aus seinem Wagen in Sicherheit bringen. Die Flasche hatte er in der Dunkelheit für ein Messer gehalten. Die Beute erschöpfte sich übrigens in einem iPad, einer Taschenlampe und einer Lesebrille; die Einnahmen trug der Fahrer offenbar bei sich.

Schmitz-Justen ermahnte den Verurteilten, sich klarzumachen, dass er seinen Lebensunterhalt nicht dauerhaft mit kriminellen Mitteln bestreiten könne. Sein Vorgehen sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Gestanden hatte der Verurteilte nämlich nur seine Beteiligung an drei Einbruchdiebstählen in Bonner Gastronomiebetrieben, die er während einer Haftverschonung im Juli des vergangenen Jahres begangen hatte. Die war ihm gewährt worden, als er wegen seiner Beteiligung an einem Überfall auf einen Edeka-Markt in Bad Godesberg in Untersuchungshaft saß (der GA berichtete).

Bei dem Taxiraub habe er nur schlafend im Fond gesessen, beteuerte er – eine Behauptung bei der, so Schmitz-Justen, sogar dem im Publikum sitzenden Bruder des Angeklagten die Gesichtszüge entgleist seien. Weil der Keller des zuletzt überfallenen Cafés mit einer Kamera überwacht wurde, konnte die Kammer bei der Beweissichtung den Angeklagten beim Sortieren der dort eingelagerten Alkoholika beobachten. Dass der Mann erst jetzt verurteilt wurde, lag daran, dass er erst während des Prozesses seiner beiden Mittäter identifiziert wurde: Sein Kumpel hatte ihn während des Verfahrens gegen sich selbst verpfiffen.

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