Betrunken am Steuer 21-Jähriger verliert Führerschein nach E-Scooter-Fahrt in Bonn

Bonn · Die Polizei hat einem 21-Jährigen den Führerschein entzogen, nachdem er in Bonn betrunken E-Scooter gefahren war. Der Mann legte Berufung ein und scheiterte jetzt vor dem Amtsgericht.

 Ein 21-Jähriger war mit einem E-Scooter betrunken in Bonn unterwegs.

Ein 21-Jähriger war mit einem E-Scooter betrunken in Bonn unterwegs.

Foto: Benjamin Westhoff

Dass er gerade eine Straftat begehen könnte, war dem 21-Jährigen wohl nicht klar: Gemeinsam mit einem Freund hatte sich der junge Mann am 20. September vergangenen Jahres jeweils einen sogenannten E-Scooter ausgeliehen, um nach dem Genuss von ein paar Bier kurz nach 1 Uhr nachts den Heimweg anzutreten. Die Fahrt währte allerdings nicht lang. An der Ecke Königswinterer/Sankt Augustiner Straße überprüfte die Polizei gerade den nächtlichen Verkehr. Schnell fielen den Beamten die beiden Rollerfahrer auf, weil sie kurz vor einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel vom bis dahin befahrenen Gehweg auf die Fahrbahn schwenkten. Dort wollten sie sich hinter einem fahrenden Auto einreihen, um die Grünphase auf der Spur in Richtung Innenstadt auszunutzen.

Dass zumindest einer der Rollerfahrer den Abend über nicht nur Wasser und Limo getrunken haben könnte, mutmaßten die erfahrenen Polizisten direkt, nachdem sie das Duo aus dem Verkehr gewinkt hatten. Was die Alkoholfahne nahelegte, bestätigte auch eine Blutprobe: Das Ergebnis des 21-Jährigen zeigte einen Blutalkoholpegel von 1,25 Promille. Wenige Tage später flatterte dem jungen Mann dann ein Strafbefehl ins Haus. 300 Euro sollte er zahlen, außerdem den Führerschein abgeben und sich erst nach einer sechsmonatigen Sperre erneut für eine Fahrprüfung anmelden dürfen.

21-Jähriger legte Einspruch gegen Strafbefehl ein

Gegen diesen Bescheid legte der 21-Jährige Einspruch ein, beschränkt allerdings auf die Rechtsfolgen, nämlich den Verlust des Führerscheins. Diesem Wunsch kam die zuständige Amtsrichterin allerdings nicht nach. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend lehnte sie den Einspruch ab. Den Vorschlag der Richterin, den Führerscheinentzug durch ein Fahrverbot zu ersetzen, hatte die Anklage zuvor abgelehnt. Der Hintergrund: Wer ein Kraftfahrzeug führt – und als ein solches gelten auch die auf der Straße relativ neuen Elektroroller – ist ab einem Wert von 1,1 Promille fahruntüchtig und begeht somit eine Straftat. Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen dazu, gilt sogar der deutlich niedrigere Wert von 0,3 Promille.

Bis er wieder Auto oder Motorrad fahren darf, wir der junge Mann nun noch eine Weile warten müssen: Auf vier Monate legte die Richterin die Frist bis zum möglichen Neuerwerb einer Fahrerlaubnis fest. In der Zwischenzeit darf er allerdings die Leihroller weiterhin benutzen: Für die Fahrt mit den an fast jeder Straßenecke zu findenden, maximal 20 Kilometer pro Stunde schnellen Scootern ist nämlich gar kein Führerschein notwendig. Und noch über ein weiteres kleines Trostpflaster darf sich der Verkehrssünder freuen: Die Amtsrichterin setzte die Geldstrafe auf 60 Euro herab, weil der 21-Jährige gerade sein Fernabitur macht, bei seinen Eltern lebt und mit 50 Euro im Monat auskommen muss.

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