Prozess in Bonn 24-jähriger Dealer stach mit Messer zu

Bonn · Wegen dem Verkauf von insgesamt 24,5 Kilogramm Marihuana und gefährlicher Körperverletzung verurteilten die Richter des Bonner Amtsgerichts einen 24-Jährigen jetzt zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe.

 Symbolbild

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Foto: dpa

Von dicken Autos und dem vermeintlich schnellen Geld angezogen, ließ sich ein 24 Jahre alter Bonner auf das Drogenmilieu ein – und versuchte, sich den Ruf eines harten Hundes zu erarbeiten. Zu spüren bekam dies ein Abnehmer, der etliche Male auf Kommission Marihuana von ihm bekommen hatte. Weil der 23-jährige Kunde zu spät bezahlt hatte, stach im der Angeklagte mit einem Messer ins Gesäß. Wegen dieser brutalen Attacke sowie dem Verkauf von insgesamt 24,5 Kilogramm Marihuana verurteilten ihn die Richter der dritten großen Strafkammer wegen Drogenhandels und gefährlicher Körperverletzung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe.

Zu dem Messerstich war es am 15. April 2015 in der Bonner Innenstadt in Rheinnähe gekommen. Als der 23-Jährige seinem Lieferanten 2000 Euro übergab, war dieser erbost über die verspätete Bezahlung. Trotz der Stichwunde im Po war das Opfer, das zudem getreten und geschlagen wurde, nicht sofort zum Arzt gegangen. Als sich der junge Mann doch noch behandeln ließ, tischte er die Lüge auf, er sei in eine Glasscherbe gefallen.

Den Täter benannte er damals nicht. Allerdings hatten die Ermittler durch die bereits laufende Telefonüberwachung der Dealer Wind von dem Vorfall bekommen. Es dauerte jedoch, bis die Fahnder die Identität des Angeklagten herausbekommen hatten, da er sich in wechselnden Wohnungen in Bonn aufhielt. Schließlich wurde der 24-Jährige im März dieses Jahres während eines weiteren gegen ihn laufenden Prozesses vor dem Amtsgericht festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt.

Dass die Strafe nicht noch höher ausfiel, hatte der 24-Jährige seinem Geständnis und der Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2500 Euro an das Opfer des Messerstichs zu verdanken. Während der Vernehmung des 23 Jahre alten Zeugen, gegen den wegen seiner eigenen Aktivitäten in der Drogenszene ebenfalls ermittelt wird, wurde das Geld in bar übergeben. Da der Verletzte die Entschuldigung seines ehemaligen Lieferanten annahm, kam ein strafmildernder „Täter-Opfer-Ausgleich“ zustande.

Nach der Urteilsverkündung wurde der 24-Jährige gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Er hat daher die Möglichkeit, in den offenen Vollzug zu kommen. Bis zum Haftantritt muss er sich wöchentlich bei der Polizei melden und zudem regelmäßig anhand von Tests nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt. Aufgrund der Verurteilung droht ihm nicht nur, dass er eine sechsmonatige Vorstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt war, ebenfalls absitzen muss: Der Dealer ist in Deutschland geboren, besitzt aber nur die türkische Staatsbürgerschaft, Er muss deshalb damit rechnen, in die Türkei abgeschoben zu werden.

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