Faustschlag und Fußtritte 26-jähriger Bonner kommt nach Angriff auf Frau in Psychiatrie

Bonn · Ein junger Obdachloser hat im Juli vergangenen Jahres eine 47-jährige Frau in Beuel verletzt und ihr die Handtasche entrissen. Jetzt hat das Landgericht Bonn seine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

 Ein junger Mann hatte eine Frau in Bonn per Faustschlag angegriffen.

Ein junger Mann hatte eine Frau in Bonn per Faustschlag angegriffen.

Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi/Karl-Josef Hildenbrand

Die Richter der zehnten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht haben am Freitagmittag die Unterbringung eines 26-jährigen Obdachlosen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann war wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, er hatte am 4. Juli vergangenen Jahres eine 47-jährige Frau aus Beuel angegriffen und ihr die Handtasche entrissen.

Weil der Täter unter einer schizophrenen Psychose leidet, wurde er im juristischen Sinne freigesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte die Tat im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit begangen hatte. Nichtdestotrotz sei der 26-Jährige in seinem augenblicklichen Gesundheitszustand eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung und müsse daher in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden, stellte der Vorsitzende Richter Marc Eumann klar.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte sich von seiner besten Seite präsentiert: „Ich möchte mich für die Tat aufrichtig entschuldigen“, so der durchaus einsichtige Mann auf der Anklagebank. Er wisse, dass es „gar nicht gehe“, jemanden brutal anzugreifen, aber die Handtasche habe einen unwiderstehlichen Reiz auf ihn ausgeübt. Gegen 11.30 Uhr mittags war das Opfer auf der Friedrich-Breuer-Straße in Beuel Richtung Innenstadt unterwegs gewesen, als ihr plötzlich jemand von hinten an die Schulter griff. Zunächst habe sie noch vermutet, dass ein Bekannter sich bei ihr bemerkbar machen wolle, hatte die Frau im Zeugenstand ausgesagt. Nach dem Umdrehen habe sie aber unvermittelt in das verzerrte Gesicht des Angeklagten geschaut. Sein Blick sei „wie irre“ gewesen, und er habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Auf Faustschlag folgten Fußtritte

Die begehrte Handtasche konnte sich der Mann aber zunächst nicht schnappen. Erst nach mindestens zwei Fußtritten in den Brustbereich und die linke Seite der bereits wehrlos am Boden liegenden Frau konnte er die Tasche greifen und in Richtung Kennedybrücke fliehen. Dank eines Zeugen, der den Vorfall aus seinem Wohnungsfenster beobachtet hatte, konnten sofort herbeigerufene Polizisten den Täter auf der Mitte der Rheinquerung stellen. Zuvor konnte der Flüchtige noch einen Betrag von 32,35 Euro aus einer Geldbörse in der Handtasche entnehmen. Die Tasche selbst warf er dann in hohem Bogen in den Fluss, wo sie einige Zeit später von einem zufällig vorbeifahrenden Kanufahrer geborgen wurde.

Offenbar war der Mann vor seiner Verhaftung noch nie in psychiatrischer Behandlung. Der 26-Jährige kam nach seinen Angaben schon früh auf die schiefe Bahn. Er sei bereits im Alter von neun Jahren zum ersten Mal mit Alkohol in Berührung gekommen. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, eine Ausbildung zu Ende zu bringen, schaffte er es nach einer Drogentherapie zwei Jahre, ein einigermaßen geordnetes Leben zu führen. Danach sei er aber zunehmend verwahrlost und habe sich, seit er vor anderthalb Jahren nach Bonn gekommen sei, mit Diebstählen durchs Leben geschlagen.

Richter Eumann zeigte sich zum Abschluss der Urteilsverkündung sichtlich beeindruckt von der Krankheitseinsicht, die der Mann trotz schlecht ansprechender Medikamente in der Psychiatrie gewonnen habe. So bestehe immerhin die Chance, dass er eines allerdings nicht allzu nahen Tages vielleicht aus der geschlossenen Abteilung entlassen werden könnte.

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