Entscheidung des Bonner Landgerichts 29-Jähriger schlägt in der Klinik auf zwei Pflegerinnen ein

Bonn · Das Bonner Landgericht hat die endgültige Unterbringung eines Patienten in psychiatrischer Einrichtung angeordnet. Der 29-Jährige hatte in einer Klinik zwei Frauen mit Faustschlägen angegriffen.

 Das Bonner Landgericht ordnete eine endgültige Unterbringung an.

Das Bonner Landgericht ordnete eine endgültige Unterbringung an.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Die Gewaltausbrüche des jungen Patienten wurden immer schlimmer: Am Morgen des 27. Oktober 2019 eskalierte es erneut auf der geschlossenen Abteilung der Rheinischen Klinik in Bonn. Er erschien gegen 5.30 Uhr in der Küche der Station und forderte einen Becher Kaffee. Als er von den Pflegekräften auf sechs Uhr vertröstet wurde, drehte der 29-Jährige durch. Er beschimpfte zwei Pflegerinnen als „Huren“ und „Schlampen“, verschwand Türen knallend in seinem Zimmer, um dann im rasenden Zorn wieder rauszukommen und die Frauen – 30 und 23 Jahre alt – mit Faustschlägen anzugreifen. Panik brach in der Station aus, der Alarmknopf wurde gedrückt und Hilfe geholt. Daraufhin verschwand der 29-Jährige im Raucherraum – die Brandschutztür konnte zugeschoben und der 29-Jährige festgehalten werden. Von innen polterte der Patient weiter und warf mit Möbeln um sich.

Angeklagter war nicht anwesend

Das Bonner Landgericht hat nach dem gewalttätigen Ausbruch nun die endgültige Unterbringung des 29-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet. Das Außergewöhnliche an diesem Fall, so der Kammervorsitzende Marc Eumann im Urteil: „Die Person, um die es in so einem Verfahren geht, war nicht anwesend.“ Wegen seiner schweren psychiatrischen Erkrankung und der hochaggressiven Ausbrüche konnte der Beschuldigte, seit acht Jahren bereits Dauergast in der Psychiatrie, nicht mal an seinem eigenen Prozess teilnehmen. Es wäre zu gefährlich gewesen, so hieß es im Urteil weiter, ihn im Gefangentransporter aus der forensischen Klinik von Essen nach Bonn zu bringen, geschweige denn ihn auf die Anklagebank zu setzen. Er sei dauerhaft verhandlungsunfähig.

Aggressivität nicht zu bändigen

Seit Sommer 2019 war der Wahnzustand des Mannes, der seit seinem 17. Lebensjahr Cannabis konsumiert hatte, eskaliert. Trotz starker Medikamente konnte seine verschobene Wahrnehmung nicht mehr gelindert werden. In seiner Wahnwelt sei er Gott, wahlweise auch Jesus oder Jahwe – in einem Kampfjet sei er nach Deutschland gekommen. Um den Menschen Frieden zu bringen, müsse er endlich Sex mit den Engeln haben, so sein fester Glaube. Seit 800 Jahren habe er auf Liebesglück verzichtet, jetzt aber werde es Zeit.

Schlimmer als die Paranoia jedoch sei seine Aggressivität, so Eumann, die ebenfalls auch medikamentös nicht zu bändigen sei.  Nachdem er einen gleichaltrigen Mitpatienten mit zahlreichen Faustschlägen lebensgefährlich verletzt hatte, wurde er in einen „Intensivbehandlungsraum“ eingesperrt. Dort befand sich – auch zum Selbstschutz – nur eine Matratze. Aber auch die soll er auseinander genommen und damit um sich geworfen haben.

Selbst der Kammervorsitzende, der den 29-Jährigen vor dem
Prozessauftakt mit einem Gutachter besucht hatte, um sich ein Bild von seinem Zustand zu machen, konnte nur durch eine „Kommunikationsklappe“ geschützt Kontakt aufnehmen.

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