Einlass nur mit Covid-Zertifikat 2G-Regelung im Bonner Einzelhandel: So lief der erste Tag

Bonn · Seit Samstag haben in Nordrhein-Westfalen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang im Einzelhandel. Wie die Einführung der 2G-Regelung in Bonn funktionierte, hat der GA vor Ort in der Bonner Innenstadt beobachtet.

2G-Regelung im Einzelhandel in Bonn: So lief der erste Tag
Foto: Niklas Schröder

Am Samstag wurden in der Bonner Innenstadt reihenweise die Impfnachweise gezückt. Seit dem 4. Dezember gelten in NRW neue Corona-Regeln und damit 2G im Einzelhandel. Das heißt, der Zugang ist nur noch Geimpften und Genesenen erlaubt. Ausgenommen davon sind Geschäfte für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.

Im Mediamarkt am Friedensplatz erhielten am Samstag nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Zwei Mitarbeiter kontrollierten die Passanten beinahe im Akkord. Ein Mann, der keinen gültigen Nachweis bei sich trug, wurde unmittelbar abgewiesen. Bislang seien aber nur vereinzelt Menschen von der neuen Regelung überrascht worden, sagte ein Mitarbeiter dem GA.

Fünf Prozent der Kontrollierten zeigte ihren Impfpass vor, der überwiegende Rest sei bereits auf eine digitale Version umgestiegen, beobachtete der Mitarbeiter. Denn: „Mit dem QR-Code auf dem Handy geht die Überprüfung viel schneller.“ So sei es am Samstag vor dem Markt auch nicht zu längeren Wartezeiten gekommen.

Zusätzlich zum gültigen 2G-Nachweis mussten zum Datenabgleich Personalausweis oder Führerschein vorgezeigt werden. Ein Ehepaar befand das als „umständlich.“

Nicht neu war die Corona-Regelung übrigens in der Parfümerie Vollmar in der Sternstraße. Bereits vor vier Wochen hatte man in dem Geschäft 2G eingeführt, berichtete Kontrolleur Alexander Schröder (29). Das sei auch „relativ problemlos“ von den Käufern angenommen worden. „Es gab nur wenige, die sich beklagt haben oder die wir abweisen mussten“, sagte der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. „Die Menschen sind sehr verständnisvoll und ohnehin zwei- oder dreimal geimpft.“

Einmal habe ein junger Mann versucht, sich mit einem abfotografierten Nachweis hereinzuschleichen, erzählte Schröder. Bei der Überprüfung des Ausweises sei das aber direkt aufgefallen. „Ansonsten haben wir keine negativen Erfahrungen gemacht.“

Gerade scannte Schröder den Impfnachweis von Nadine Ihbe (23). Die neue 2G-Regelung in den Läden befand die Bonnerin als legitim. „Ich finde es aber nicht in Ordnung, dass man draußen mit einer Maske herumlaufen muss – das ist ein bisschen zu viel“, meinte Ihbe.

Galeria Kaufhof hatte für die verschärften Reglungen vereinzelte Zugänge für die Besucher gesperrt. Das Kaufhaus konnte nur über die Eingänge Münsterplatz und Remigiusstraße passiert werden. Hiervor taten sich zeitweise längere Warteschlangen auf. Nach erfolgreicher Kontrolle wurden Passanten aber schnell in das Ladeninnere gelassen.

„Jede Meckerei über den 2G-Nachweis finde ich dämlich, das hätte man auch schon vor Wochen einführen können“, meinte Silvia Schulte-Kellinghaus während sie beim Modehaus „Sinn“ einkaufte. Die 2G-Kontrolle sei zuvor am Eingang „völlig reibungslos“ verlaufen. „Ich habe mein Smartphone und den Personalausweis vorgezeigt - und zack war ich drin“, lobte Schulte-Kellinghaus das Konzept. Sie wollte weiterhin den Bonner Einzelhandel unterstützen und nicht im Internet einkaufen.

„Sinn“-Mitarbeiterin Nathalie Zimnol (17), die am Eingang die Nachweise kontrollierte, erklärte: „Manchmal haben die Menschen noch einen Zettel dabei und dann muss man auf Impfstoff, Datum der Impfung und die Zahl der Impfungen achten.“ Im Gegenzug zur digitalen Kontrolle brauche die Überprüfung dann etwas mehr Zeit.

Vor TK Maxx kontrollierte Alex Maisinger (33) die Besucherschlange. „Wir arbeiten mit der Covid-Check-App und kontrollieren zusätzlich den Lichtbildausweis“, sagte der Assistant Manager. Bei Impfausweisen war zudem einiges zu beachten: „Beim Einmalwirkschutz von Johnson und Johnson überprüfen wir, ob seit der Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.“

Bei den Zweifachimpfungen müssten ebenfalls mindestens 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein, so Maisinger. „Weil erst dann ein Wirkschutz aufgebaut ist.“ Insgesamt seien sieben Passanten am Samstag abgewiesen worden. Überwiegend hätten sie aber Verständnis gezeigt, sagte Maisinger.

Vor C&A am Sterntor reichte die Warteschlange zeitweise so weit, dass die Mitarbeiter zusätzliche Zäune aufstellen mussten, um ein Vermischen mit den angrenzenden Weihnachtsmarktbuden zu vermeiden.

Die 2G-Regelung gilt nicht für Drogerien. Sowohl „Rossmann“, als auch „dm“ durften die Käufer weiterhin ohne gültigen Nachweis betreten. Kontrolliert wurde an den Eingängen nicht.

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