30-Jähriger vor Gericht Marihuana mit Paketretouren nach Bonn verschickt

Bonn · Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 30-Jähriger wegen Drogeneinfuhr und –handel verantworten. Der Mann wollte seinen finanziellen Engpass überbrücken und nahm Drogenpakete aus Spanien für seine Freunde entgegen.

 Der Angeklagte hat insgesamt drei Pakete mit acht Kilo Marihuana erhalten und an seine Auftraggeber weitergegeben.

Der Angeklagte hat insgesamt drei Pakete mit acht Kilo Marihuana erhalten und an seine Auftraggeber weitergegeben.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Schlecht ausgebildet war er nicht. Zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses sah er nach eigenen Angaben dennoch keinen anderen Weg, als Geld mit illegalen Drogengeschäften zu verdienen. Seit Freitagmorgen muss sich ein 30-jähriger Bonner nun vor der 10. Großen Strafkammer am Landgericht verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er sich insgesamt acht Kilo Marihuana aus Spanien per Retourenpaket nach Hause liefern ließ. Außerdem soll er bereits zuvor 300 Gramm der weichen Droge an Konsumenten verkauft haben.

Zu dem letzten Vorwurf ließ sich der Angeklagte nicht ein, dafür gab er – obwohl dies gar nicht angeklagt war – frank und frei zu, zur Finanzierung seines eigenen Kokainkonsums hin und wieder auch harte Drogen verkauft zu haben. Gekifft hingegen – so sagte er dem Vorsitzenden Richter Marc Eumann – habe er zeitlebens nur ganze drei Mal.

Der Sohn aus einer Unternehmerfamilie scheint durchaus intelligent zu sein: Während seiner Gymnasialzeit qualifizierte er sich, wie er dem Gericht erzählte, zunächst auf der Überholspur zum Abitur. In der achten Klasse sei es dann aber zu einem starken Leistungseinbruch gekommen und mit Umwegen über den schnell erreichten Realschulabschluss und die Verpflichtung zu einem siebenjährigen Vertrag bei der Bundeswehr absolvierte er die Reifeprüfung schließlich erst im Alter von 25 Jahren.

30-Jähriger wollte in die Selbstständigkeit

Offenbar machte dem sportlichen Mann der Job bei einer Kampfeinheit der Truppe richtig Spaß. Den Weg in ein geordnetes Zivilleben nach dem Auslaufen seines Vertrags fand er hingegen nicht. Nach dem Auslaufen des Überbrückungsgeldes, meldete er sich zu spät arbeitslos und nachdem dem zuvor gut verdienenden Mann sein Konto gekündigt worden war, suchte er seine berufliche Zukunft wie sein Vater in der Selbstständigkeit: Mit einem Onlinehandel habe er elektronische Geräte aus den Niederlanden importieren wollen. Seinen finanziellen Engpass glaubte er aber mit einem anderen Importprodukt zumindest kurzfristig schneller überbrücken zu können, und so entschloss er sich, das Angebot von Freunden wahrzunehmen, Drogenpakete für sie in Empfang zu nehmen. Dank des mit einem Paketdienst abgeschlossenen Rahmenvertrags sollen Marihuana-Sendungen aus Spanien als Retouren gekennzeichnet und an die Bonner Adresse des Angeklagten versandt worden sein. Nach einem Testballon habe er insgesamt drei Pakete mit einem, 1,4 und 5,6 Kilo der Droge erhalten und an seine Auftraggeber, deren Namen er nicht nennen wollte, weitergegeben. Für die beiden ersten Pakete habe er zusammen 600, für das dritte Päckchen 1000 Euro erhalten. Mit einem Urteil des Gerichts wird Anfang Juni gerechnet.

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