Amtsgericht Bonn: Video aus Bodycams als Beweismittel 31-Jähriger angeklagt: Wüste Beschimpfungen per Notruf

Bonn · Vor dem Bonner Amtsgericht sollte sich ein 31-Jähriger unter anderem wegen Beleidigung verantworten. Der Angeklagte ließ den Richter allerdings vergeblich warten.

 Mit Körperkameras wie dieser hat die Polizei aufgezeichnet, wie der Angeklagte Widerstand leistete.

Mit Körperkameras wie dieser hat die Polizei aufgezeichnet, wie der Angeklagte Widerstand leistete.

Foto: dpa

„Fehlt nur noch der Angeklagte“, sagte der Amtsrichter, nachdem er alle Verfahrensbeteiligten aufgerufen hatte und nur zwei Polizisten den Gerichtssaal betraten. „Der wird nicht kommen“, waren sich die beiden als Zeugen geladenen Beamten sicher und sie sollten Recht behalten. Auch nach einer Viertelstunde Wartezeit ließ sich der 31-jährige Bonner nicht im Gerichtsgebäude blicken.

Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung hätte sich der Mann verantworten sollen. Die Anklage geht davon aus, dass er am 22. Dezember 2021 unzählige Male ohne Anlass den Notruf 110 angerufen und die Beamten am anderen Ende der Leitung wüst beschimpft und beleidigt hatte.

Offenbar handelte es sich nicht um die erste Anrufserie, und so beschloss die Polizei, den Anrufer von weiteren Störungen des Notrufs abzuhalten. Am späteren Nachmittag trafen vier Polizisten an der Wohnung des Anrufers ein, wurden aber ähnlich unfreundlich beschimpft, wie zuvor bereits ihre Kollegen am Telefon.

Um dem Mann für die nächste Zeit die Möglichkeit zu nehmen, die 110 weiterhin zu missbrauchen, wollten die Polizisten das Mobiltelefon des 31-Jährigen konfiszieren: Der Wohnungsinhaber wollte das Gerät aber nicht herausgeben. Die Durchsuchung seiner Wohnung begleitete der mutmaßliche Daueranrufer mit weiteren Beleidigungen und Beschimpfungen.

Videoaufnahmen als Beweismittel

Um das Geschehen zu dokumentieren, schalteten mindestens zwei der vier Beamten nun ihre Bodycams ein. Der Wohnungsinhaber lief laut Anklage dann wütend zu seinem Bett, fand das Handy offenbar unter dem Kopfkissen und wollte es einem der Polizisten gegen den Kopf schleudern. Er verfehlte allerdings sein Ziel. So gelang es den Beamten schließlich problemlos, das Gerät zu beschlagnahmen.

Vor Verhandlungsbeginn hatte der Amtsrichter eigens die Haustechnik gebeten, einen Blueray-Rekorder im Gerichtssaal zu installieren. Auf einem solchen, leicht aus der Zeit gefallenen Datenträger hatte die Polizei nämlich die Aufnahmen der beiden Bodycams archiviert, die in der Verhandlung als Beweismittel gesichtet werden sollten. Der Richter hat das Verfahren nun ausgesetzt, zum nächsten Termin soll der Angeklagte dann vorgeführt werden.

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Von GA-Redakteur Thomas Kliemann
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