Prozess im Bonner Landgericht 31 Kilogramm Heroin geschmuggelt

Bonn · Die 3. Große Strafkammer hat einen 47-jährigen Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte versucht, die Drogen im Flüssiggastank eines Autos über die türkische Grenze bringen zu lassen.

 Drogenschmuggel im großen Stil war in Bonn ein Fall für Justizia.

Drogenschmuggel im großen Stil war in Bonn ein Fall für Justizia.

Foto: dpa

Seine Verstrickungen in den internationalen Heroinhandel haben einem 47-Jährigen eine lange Haftstrafe eingebracht. Wegen Beihilfe zum Drogenhandel wurde der einschlägig Vorbestrafte zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Am Ende des mehrmonatigen Prozesses hatten die Richter der dritten Großen Strafkammer keinen Zweifel, dass der Angeklagte an dem Schmuggel von 31 Kilogramm Heroin beteiligt war. Der Straßenverkaufswert dieser enormen Menge liegt bei mehr als 1,5 Millionen Euro.

Im März 2014 fuhr der 47-Jährige, der mit seiner Familie in Prag wohnte, aber auch eine Wohnung in Bonn hatte, laut Urteil mit einem 43 Jahre alten Komplizen aus Bonn mit einem Auto nach Istanbul. Zuvor hatten die Dealer in Polen einen Flüssiggastank in den Kofferraum des BMW einbauen lassen. Nach einem zweitägigen Aufenthalt in Istanbul flog der 47-Jährige zurück.

Der Mittäter sollte die in dem Tank versteckten Drogen alleine nach Bonn schmuggeln. An der türkisch-bulgarischen Grenze wurde er kontrolliert. Beim Durchleuchten des Fahrzeugs entdeckten die Zöllner, dass der Tank zu zwei Dritteln mit Heroin befüllt war. Der 43-Jährige wurde im Juni 2014 in Sofia zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Durch die Festnahme des Kurierfahrers kamen die Drogenfahnder dem in Bonn auf die Lieferung wartenden 47-Jährigen auf die Schliche. Das Bundeskriminalamt schaltete sich ein und überwachte den gelernten Elektriker.

Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Männer wohl im Auftrag eines türkischen Drogenkartells unterwegs waren. An den Ermittlungen waren insgesamt sechs Länder beteiligt: Neben Deutschland auch Österreich, Polen, Tschechien, Bulgarien und die Türkei.

Im Frühjahr 2015 wurde der 47-Jährige in Prag festgenommen und nach Deutschland überstellt. Zu den Hintermännern und der genauen Funktion der beiden verhafteten Männer konnte im Prozess nichts herausgefunden werden.

Der 47-Jährige schwieg in der Verhandlung vor dem Bonner Landgericht. Auch die mehrstündige Vernehmung des in Bulgarien inhaftierten Kurierfahrers per Video brachte keine Klarheit. Im Gegenteil: „Es wurden lauter Ausflüchte erzählt“, so der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff.

Anscheinend hatten sich der Angeklagte und seine Frau nach der Verhaftung des Komplizen darum gekümmert, den 43-Jährigen „bei Laune zu halten“, so Reinhoff. So wurden dem Kurier ein Anwalt und auch Medikamente besorgt. Dies führte dazu, dass der Zeuge nach Meinung der Richter log.

Unter anderem hatte er behauptet, dass er in Istanbul seine Rückenschmerzen behandeln lassen wollte. Laut Urteil wurde „zwei Tage lang nur geshoppt“. Bei der Einreise in die Türkei hatte der 47-Jährige zu Fuß die Grenze überquert und war dann wieder ins Auto gestiegen. Angeblich wollte er wegen des schönen Wetters ein Stück zu Fuß gehen. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann, „nicht mit dem Auto in Verbindung gebracht werden wollte“.

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