Plantage und Gaspistole in der Wohnung 32-Jähriger wegen Drogenhandels angeklagt

BONN · Zu Unrecht angeklagt fühlt sich ein 32-jähriger Bonner, der sich seit Montag wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten muss.

In einem Mehrparteienhaus in der Altstadt soll er eine kleine Marihuana-Indoorplantage betrieben haben. Bei einer Durchsuchung im Juli 2013 fanden Polizisten insgesamt 68 Cannabispflanzen in einem Zimmer, das offiziell nicht vermietet war. Aufmerksam gemacht auf die möglichen Drogengeschäfte wurden die Ermittler von einem Nachbarn. Er soll sich über seine Mitbewohner in dem Haus beschwert und dabei angedeutet haben, dass der 32-Jährige mit Drogen handelt.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in der Wohnung des Angeklagten 190 Gramm bereits abgeerntetes Marihuana und zudem einige Gramm Opium. Belastet wird der 32-Jährige auch durch einen Fingerabdruck, der auf einem technischen Gerät der Plantage gesichert wurde. Bei einer Verurteilung drohen ihm mindestens fünf Jahre Haft, da in seiner Wohnung eine Gaspistole lag.

Doch der 32-Jährige behauptete vor Gericht, nichts mit dem Betrieb der Plantage zu tun zu haben. Er habe sich das Zimmer, das seiner Wohnung gegenüberliege, eigentlich als Schlafzimmer ausgebaut. Dann habe er es jedoch an einen Mann untervermietet. Dieser habe sich als Elektriker ausgegeben, der eine günstige Zweitwohnung suchte.

Dem angeblichen Untermieter will er beim Einzug geholfen haben, Sachen in die Wohnung zu tragen. Als der die vereinbarte Miete nicht zahlte, sei es zum Streit gekommen. In dessen Verlauf will sich der Angeklagte eine im Flur stehende Werkzeugkiste des Untermieters geschnappt und in seine Wohnung gestellt haben. In dieser Kiste sei eine Dose mit dem Marihuana gewesen. Dieses habe er lediglich als "Pfand" behalten wollen, bis der Elektriker seine Mietschulden begleiche.

Dass der Angeklagte erst im Prozess den Namen des angeblich wirklichen Drogenanbauers nannte, sorgte für Kopfschütteln bei den Richtern. Dies wurde noch gesteigert, als der 32-Jährige auf die Frage, warum er unbedingt eine Gaswaffe besitzen wollte, angab: "Weiß ich auch nicht." Der Prozess wird fortgesetzt.

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