Sozialstunden und Bußgeld 35-Jähriger schlug Bälle in den Rhein und verfehlte Kanuten nur knapp

Bonn · Im September vergangenen Jahres schlug der Golfer Bälle in den Fluss und verfehlte einen Kanuten nur knapp. Nun wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt - allerdings nicht ohne Folgen für den 35-Jährigen.

Es war ein gleichermaßen befremdliches wie beunruhigendes Bild, das sich zwei Spaziergängern am 24. September 2016 am Rheinufer in Ramersdorf bot: Da stand ein Mann auf der Wiese unterhalb des Hotels Kameha mit einem Golfschläger in der Hand, schlug immer wieder Bälle in Richtung Schiffe und einen vorbeirudernden Kanuten und verfehlte dessen Kopf nur knapp. Die Zeugen riefen die Polizei, die den 35-jährigen Golfer anzeigte. Der Mann landete auf der Anklagebank – und kommt nun zwar unbestraft, aber nicht ungeschoren davon.

Vor dem Strafrichter beteuerte der IT-Experte, dem die Anklage versuchte gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr vorwarf: Er habe doch nur Golfspielen üben wollen und keinesfalls auf Schiffe oder den Kanuten gezielt. Den habe er gar nicht gesehen, und dass er den Mann so erschreckt habe, tue ihm leid. Doch das Paar, das die Polizei alarmiert hatte, schilderte im Zeugenstand: Sie seien sicher, dass der Manne auf den Kanuten gezielt und zuvor Bälle auch auf vorbeifahrende Schiffe, zum Beispiel auf „Moby Dick“, abgefeuert habe. Bei einem Treffer habe er sogar gejubelt.

Golfer beobachtet

Auch der 51-jährige Kanute erklärte im Prozess, er habe den Golfer schon eine Weile beobachtet und gesehen, wie der immer wieder in seiner Nähe Bälle im Strom versenkt habe. Und dann sei plötzlich ein Golfball ganz knapp an seinem Kopf vorbei geflogen. Für einen kurzen Moment habe er einen regelrechten Schock gehabt: „Ich fand das nicht lustig.“ Doch er habe sich schnell erholt, habe eigentlich anhalten wollen, was die Strömung aber verhindert habe. An der Nordbrücke sei er dann von der Wasserschutzpolizei angehalten, mitgenommen und gebeten worden, eine Aussage zu machen. Das habe er getan.

Das Kanufahren gebe er aber deshalb nicht auf. Eine Bekannte des Golfers, die mit ihm und einem weiteren Freund an jenem Nachmittag am Rheinufer zusammen war, erklärte hingegen: Sie glaube nicht, dass der 35-Jährige auf den Kanuten gezielt, sondern einfach nur drauflos geschlagen habe, wie er das öfter getan habe.

Am zweiten Prozesstag kam das Gericht nun zu dem Ergebnis: Die Klärung, ob der Angeklagte tatsächlich absichtlich auf den Kanuten gezielt habe, sei schwierig. Der Richter regte an, das Verfahren einzustellen, allerdings nach Paragraf 153a gegen Auflagen, denn gefährlich sei das Treiben des 35-Jährigen in jedem Fall gewesen. Da alle Seiten einverstanden waren, verkündete der Strafrichter: Dem Angeklagten wird auferlegt, 600 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Wenn er diese Auflagen erfüllt hat, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Auf die Rückgabe der sichergestellten Golfschläger verzichtete der 35-Jährige am Ende.

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