Landgericht Bonn hat entschieden 36-Jähriger erhält trotz Krankheit Haftstrafe

Bonn · Das Landgericht hat die Berufung eines Mannes verworfen, der wegen Fahrens ohne Führerschein zu Haft ohne Bewährung verurteilt worden war. Doch im Gefängnis wird der 36-Jährige wohl trotzdem nicht mehr landen.

Im Rollstuhl sitzt der 36-Jährige vor der 5. Berufungskammer des Landgerichts und hofft auf mehr Milde als der Amtsrichter ihm in der ersten Instanz im vergangenen Jahr gewährt hat. Aber er hofft vergebens. Denn die Strafkammer bewertet ihn und seine Tat genauso wie der Amtsrichter zuvor, und so bleibt es dabei: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss er für drei Monate hinter Gitter.

Nur dass er dort wahrscheinlich nie mehr landen wird. Denn der 36-Jährige, der schon seit seiner Jugend immer wieder straffällig wurde und 16 Eintragungen im Strafregister hat, ist aufgrund seines Zustands haftunfähig und wurde 2016 aus dem Gefängnis entlassen, obwohl er noch mehrere Jahre hätte absitzen müssen.

2014 war er zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren verurteilt worden: Zuvor hatte er seine Frau nach dreimonatigen Kennens auf den Strich geschickt, sie anschließend bis zu ihrer Schwangerschaft in einem Bordell untergebracht und sämtliche Einnahmen kassiert. Wegen Menschenhandels und Zuhälterei zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurde er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – und beging als Mitglied einer Diebesbande anschließend Einbrüche in Serie. Und weil er noch weitere Haftstrafen vor sich herschob, summierte sich seine Haftzeit auf insgesamt neun Jahre.

Amtsarzt bescheinigt Haftunfähigkeit

Doch bereits im April 2016 wurde seine Strafverbüßung unterbrochen: Er war inzwischen schwer erkrankt. Unter anderem leidet er an fortschreitendem Muskelschwund. Da auch das Gefängniskrankenhaus seine Aufnahme ablehnte, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Und am 12. November 2017 in Tannenbusch mal wieder von der Polizei am Steuer eines Autos erwischt, obwohl er keinen Führerschein hat. Als er um seine Papiere gebeten wurde, behauptete er, keine dabei zu haben – und gab die Personalien seines Bruders als seine an. Erst bei der von ihm angegebenen Adresse erfuhren die Polizeibeamten die wahre Identität des 36-Jährigen.

Am 27. Juli vergangenes Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht zu drei weiteren Monaten Haft. Die muss er jedoch nicht antreten, weil ein Amtsarzt ihm im November erneut Haftunfähigkeit bescheinigte und zu dem Ergebnis kam, dass keine Besserung in Sicht sei. Trotzdem zog der 36-Jährige nun vor die Berufungskammer in der Hoffnung auf eine Geldstrafe. Denn, so gibt seine Anwältin nun im Prozess zu bedenken: Sonst hängt das Damoklesschwert, doch noch in Haft zu müssen, immer über ihm.

Die Berufungskammer aber sieht angesichts seiner „Karriere“ und seines Strafregisters keine andere Möglichkeit als eine Haftstrafe. Denn, so die Vorsitzende Richterin: Es tue ihr zwar leid, dass er so krank sei. Aber der 36-Jährige lasse sich erkennbar durch nichts beeindrucken. Und es gebe nun mal gesetzliche Vorgaben, wenn jemand sich noch nicht einmal während einer Haft von der Begehung von Straftaten abhalten lasse.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort