Bonner Landgericht 38-Jähriger soll Jugendliche vergewaltigt haben

Bonn · Ein 38-Jähriger soll zwei zwölfjährige Mädchen sexuell missbraucht und eine weitere Minderjährige vergewaltigt haben. Jetzt steht er vor dem Bonner Landgericht.

 Ein mutmaßlicher Vergewaltiger steht vor dem Bonner Landgericht.

Ein mutmaßlicher Vergewaltiger steht vor dem Bonner Landgericht.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein 38-Jähriger steht wegen Vorwürfen wie sexuellem Missbrauch von Kindern, Beleidigung, Vergewaltigung, Körperverletzung und versuchter Nötigung vor dem Bonner Landgericht. Gleich drei Minderjährige soll der Mann an einem Sommertag im vergangenen Jahr sexuell missbraucht beziehungsweise vergewaltigt haben. Das ging am Donnerstag aus der Anklageschrift hervor. Am frühen Morgen gegen sechs Uhr, so nimmt es die Staatsanwaltschaft an, hatte der Mann in einem Schnellrestaurant in der Poststraße zwei zwölfjährigen Mädchen unvermittelt an das Gesäß gefasst, bevor er ihnen mit einem Kumpel auf die Damentoilette folgte.

Die beiden Männer sollen dann vor den Augen der Kinder sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben. Erst als die Mädchen mit der Polizei drohten, sollen die Täter den Rückzug in den Gastraum angetreten haben. Dort soll der Angeklagte einer der Minderjährigen dann noch gegen den Kopf gespuckt haben.

Nur wenige Stunden später soll der Mann dann eine minderjährige Jugendliche unter einem Vorwand in einen Park gelockt haben. Dort angekommen, so heißt es in der Anklage weiter, soll er sie zu Boden geschubst und zum Sex aufgefordert haben. Es folgten Schläge und eine Vergewaltigung. Nach der Gewalttat soll er der Jugendlichen unter anderem damit gedroht haben, ihre Familie in die Luft zu sprengen, wenn sie jemandem etwas von der Tat erzählen würde.

Dass er einem der beiden zwölfjährigen Mädchen ans Gesäß gefasst habe, könne durchaus so passiert sein, gab der Mann zögernd zu. Deren Alter habe er aber nicht einschätzen können. Mit dem dritten Mädchen hingegen sei er eine Zeit lang liiert gewesen. Am Tag vor dem Vorfall habe er dann erfahren, dass sie noch minderjährig war und daraufhin die Beziehung sofort abgebrochen. Gegen diese Aussage spricht allerdings, dass die Jugendliche gegenüber der Polizei keine Angaben zum Täter machen und den Mann erst auf einem Foto identifizieren konnte. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft, mit einem Urteil wird noch vor Weihnachten gerechnet.

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