Neuer Glücksspielstaatsvertrag 38 Spielhallen droht in Bonn das Aus

Bonn · Die neue Regelung sieht ab Dezember einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen zwei Betrieben vor. Das hat zur Folge, dass etliche Hallen schließen müssen. Der Stadt werden somit Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgehen.

 Eine Hand wirft am 04.09.2014 Geld in einen Spielautomaten in einer gewerblichen Spielhalle in Garbsen (Niedersachsen). Vielen Spielhallen in Niedersachsen droht aus Sicht der Betreiber wegen verschärfter Regeln das Aus. Foto: Ole Spata/dpa (zu lni "Verband warnt vor Spielhallensterben in Niedersachsen") +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Eine Hand wirft am 04.09.2014 Geld in einen Spielautomaten in einer gewerblichen Spielhalle in Garbsen (Niedersachsen). Vielen Spielhallen in Niedersachsen droht aus Sicht der Betreiber wegen verschärfter Regeln das Aus. Foto: Ole Spata/dpa (zu lni "Verband warnt vor Spielhallensterben in Niedersachsen") +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

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Aus Sicht der Spielhallenbetreiber ist es alles andere als ein Jackpot: Wie berichtet, erzwingt eine neue Rechtslage bis zum 1. Dezember die Schließung von rund 70 Prozent aller Automatenspielstätten in Nordrhein-Westfalen. Allein in Bonn sind es der Stadtverwaltung zufolge 38 Spielhallen, die dem ab dann geltendem Passus des Glücksspielstaatsvertrags zum Opfer fallen. Er sieht vor, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie liegen muss. Zudem dürfen künftig auch nicht mehr mehrere Spielhallen in einem Gebäude untergebracht sein. Von aktuell 53 Bonner Spielhallen mit 602 Geldspielgeräten würden dann lediglich 15 bleiben – sofern die Verwaltung gestellten Härtefallanträgen nicht entspricht.

Es ist das Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Betreibern bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahr 2012 eingeräumt hat. Die Möglichkeit, während dieses Zeitraums auszuweichen, um den 350-Meter-Radius zu wahren, hat laut Verwaltung bis dato keine Spielhalle genutzt. Auch hat die Stadt seitdem keine neuen Erlaubnisse für Spielhallen erteilt, die sich in diesem Radius befunden hätten.

Welche Spielhallen, die in Konflikt mit der neuen Regelung kommen, geschlossen werden müssen, kann die Stadt bislang nicht beantworten. „Belastbare Kriterien für eine Störerauswahl unter den Spielhallen, die sich in dem 350-Meter-Radius befinden, liegen der Verwaltung derzeit noch nicht vor“, heißt es in einer Stellungnahme. Ebenso unklar ist, „in welchem Umfang Härtefallanträgen von Spielhallenbetreibern, die aufgrund der Lage ihre in dem beschriebenen Radius gelegene Spielhalle schließen sollen, entsprochen werden können.“

25 Hallen stellten Härtefallantrag

Einen solchen Härtefallantrag haben bislang etwa 25 Spielhallen gestellt, sagt Harald Borchert, Leiter der Gewerbeangelegenheiten. Sie hoffen somit auf eine Zukunft am jetzigen Standort. Wie mit diesen Anträgen weiter verfahren wird, konnte die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

Treffen könnte die neue Rechtslage auch den Anbieter „Solf's Moderne Spielstätten“. Ob und inwiefern, sei noch unklar: „Das muss sich noch zeigen. Es laufen neue Antragsverfahren – mehr kann und möchte ich dazu im Moment nicht sagen“, so Geschäftsführer Jörg Schüller. Auf Bonner Stadtgebiet betreibt Solf's sieben Spielhallen.

Finanzielle Verluste drohen auch der Stadt Bonn durch die Änderung. Allein im vergangenen Jahr hat sie durch aufgestellte Spielautomaten knapp 4,4 Millionen Euro Vergnügungssteuer eingenommen. Einnahmen, die in den vergangenen fünf Jahren stetig gestiegen sind. 2012 lagen sie noch bei 2,7 Millionen Euro. Darin sind aber auch die Einnahmen aus Automaten in der Gastronomie enthalten. Wie hoch die Steuereinnahmen ausschließlich aus Spielhallen sind, lässt sich nicht differenzieren.

Die neue Rechtslage wird sich aber bemerkbar machen: „Ein Rückgang der Einnahmen aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags wird anzunehmen sein“, sagt Heike Andrey, Leiterin des Kassen- und Steueramts der Stadt. Wie hoch der Rückgang sein wird, könne nicht vorhergesagt werden. Andrey: „Das wird davon abhängig sein, wie viele und welche Spielhallen letztendlich tatsächlich wegfallen werden.“ Das Steueraufkommen wird zudem vom Verhalten der Spieler abhängig sein. Bisher seien die Einnahmen für den Haushaltsplan laut Andrey vorsichtig geschätzt worden und entsprachen dann letztlich auch dem tatsächlichen Wirtschaftsergebnis. „Für die nächsten Haushaltsberatungen werden wir die Ansätze überprüfen müssen, je nachdem, welche Veränderungen durch den Glücksspielstaatsvertrag erkennbar sind.“

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