Mitbewohner getötet? 39-Jähriger wegen Totschlags vor Bonner Schwurgericht

Bonn · Einen 39-Jährigen erwartet eine Verhandlung vor dem Bonner Schwurgericht. Er steht im Verdacht, seinen 76 Jahre alten Mitbewohner im Sommer in Pennenfeld getötet zu haben.

 Ein 39-Jähriger steht im Verdacht, seinen 76-jährigen Mitbewohner getötet zu haben. Er muss sich vor dem Bonner Schwurgericht verantworten.

Ein 39-Jähriger steht im Verdacht, seinen 76-jährigen Mitbewohner getötet zu haben. Er muss sich vor dem Bonner Schwurgericht verantworten.

Foto: dpa-tmn/Stefan Puchner

Ein 39-jähriger Wohnungslose aus Bonn muss sich demnächst wegen Totschlagverdachts vor einem Bonner Schwurgericht verantworten. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seinen früheren Mitbewohner in dessen Wohnung in Pennenfeld getötet zu haben. Das 76-jährige Opfer war am 1. Juli vergangenen Jahres von der Polizei aufgefunden worden. Ein Bekannter des Verstorbenen hatte die Beamten aus Sorge benachrichtigt, weil er den 76-Jährigen nicht erreichen konnte.

Die Ankläger gehen davon aus, dass der Rentner am 30. Juni oder in den Tagen davor ums Leben kam. Der Täter soll sein Opfer gegen Arme, Hals und Kopf geschlagen und getreten haben; der Angegriffene verlor laut Anklage durch diese Gewalteinwirkung soviel Blut, dass er an den Folgen der Attacke verstarb. Der mutmaßliche Täter und sein Opfer sollen einander gekannt haben.

Der 39-jährige Wohnungslose hatte wohl mit seinem Hund eine Zeit lang Unterschlupf in der Wohnung des späteren Opfers gefunden. Dem Vernehmen nach kam es mindestens einmal zu einem Streit. Das Opfer soll den 39-Jährigen gebeten haben, wieder auszuziehen. Den Ermittlern gegenüber soll der Angeklagte angegeben haben, seinen früheren Gastgeber am 30. Juni bereits tot in der Wohnung vorgefunden zu haben.

Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bonn wegen eines Drogendelikts bereits am 17. Mai zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden, ein ebenfalls anhängiges Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde seinerzeit in Hinblick auf diese Verurteilung eingestellt.

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