Feuer in Flüchtlingsunterkunft 40-Jähriger nach Matratzenbrand in Bonn freigesprochen

Bonn · Ein 40-Jähriger ist nach dem Matratzenbrand in einer Flüchtlingsunterkunft in Kessenich freigesprochen worden. Da er als schuldunfähig gilt, muss er nun in eine Drogentherapie.

 An der Unterkunft am Rheinweg in Bonn hatte eine Matratze gebrannt.

An der Unterkunft am Rheinweg in Bonn hatte eine Matratze gebrannt.

Foto: Ulrich Felsmann

Mit einem Freispruch ist das Verfahren gegen einen 40-jährigen Mann zu Ende gegangen, der sich seit Mitte Juli unter anderem wegen besonders schwerer Brandstiftung vor dem Bonner Landgericht verantworten musste. Letztlich waren sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Er leidet nach jahrelangem Drogenmissbrauch unter einer psychiatrischen Störung mit akustischen und visuellen Halluzinationen. Nun muss sich der Sohn einer marokkanischen Mutter und eines deutschen Vaters auf Anordnung des Gerichts einer Entziehungstherapie unterziehen. Der Sachverständige war zum Ergebnis gekommen, dass die Psychosen des Angeklagten „drogeninduziert“ seien, also nach einer erfolgreichen Therapie wieder verschwinden können.

Daran, dass der Mann den Brand in seinem spartanischen Zimmer im Block zwei der Wohncontaineranlage am Rheinweg 36 zu verantworten hat, hegte das Gericht keinen Zweifel. „Es gibt keinen Alternativtäter“, so die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung. Die eigentliche Tat war von niemandem beobachtet worden und der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, dass er sich nurmehr daran erinnern könne, dass er sich eine Zigarette angesteckt habe. Ob er seine Matratze am Abend des 25. Oktober 2021 nun aber absichtlich oder versehentlich angezündet hatte, spielte für die Urteilsfindung wegen der angenommenen Schuldunfähigkeit schließlich keine Rolle mehr.

Die abendliche Kippe hatte aber schwerwiegende Folgen und nur durch eine Verkettung äußerst glücklicher Umstände kamen keine Menschen zu Schaden: „Geradezu heldenhaft“ sei der Einsatz eines Helfers gewesen, stellte die Vorsitzende Richterin heraus. Der Feuerwehrmann kam gerade von einer Schicht im Notarztwagen zurück und entschied sich, spontan zu der nur wenig abseits seines Weges liegenden Brandstelle zu fahren, nachdem er im Funk die Einsatzmeldung gehört hatte. So gelang es ihm „in Footballmanier“ den völlig verwirrten Verursacher des Brandes noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte aus dem verrauchten Gebäude zu bergen. Die übrigen der insgesamt 32 Bewohner der Flüchtlingsunterkunft waren entweder nicht zu Hause oder hatten sich bereits zuvor unverletzt ins Freie gerettet. Das Gebäude kann seit dem Brand nicht mehr genutzt werden, die Richterin ging von einem mutmaßlich sechsstelligen Schadensbetrag aus.

„Sie haben schon einmal bewiesen, dass Sie mit ein bisschen Unterstützung eine Therapie erfolgreich zu Ende bringen können“, wandte sich die Richterin an den soeben Freigesprochenen. Der vielfach Vorbestrafte hatte vor mehreren Jahren bereits einmal seine Heroinabhängigkeit erfolgreich hinter sich gelassen.

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