Prozessauftakt in Bonn 41-Jähriger griff Polizisten in Euskirchen mit Baseballschläger an

Bonn/Euskirchen · Nach einer dramatischen Konfrontation in der Euskirchener Innenstadt steht seit Freitag ein 41-Jähriger wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht.

Der rechte Arm verstümmelt. Von einem Handschuh geschützt, liegt er fast bewegungslos auf der Anklagebank im Saal S 0.15 des Bonner Landgerichts. Mit der linken Hand stützt der 41-Jährige immer wieder seinen Kopf. Der ganze Körper zittert. Was für einen unbändigen Zorn dieser schmächtige Mann offenbar entwickeln kann, ist kaum vorstellbar.

Aber die Anklage wirft ihm vor, am 10. November 2017 mit einem Baseballschläger auf Streifenbeamte losgegangen sein, die ihn und seine Begleiter zuvor in einem schwarzen Mercedes gestoppt hatten. Es wurde zu einem dramatischen Showdown, der durchaus hätte tödlich enden können, weil der psychisch gestörte Angeklagte auf keine Polizei-Drohung reagiert hatte.

Der 41-Jährige aus Blankenheim war damals – mit dem Baseballschläger bewaffnet – sofort auf den Streifenwagen losgegangen und hatte derart kräftig auf die Scheibe eingeschlagen, dass sie zu bersten drohte. Der Fahrer des Polizeiautos stieg schließlich aus und gab einen Warnschuss in die Luft ab, aber der Aggressor blieb unbeeindruckt und machte den Beamten Angst: „Er stand kaum zwei Meter von mir entfernt und kam immer näher, mit dem Schläger drohend überm Kopf“, erinnerte sich 46-jährige Polizist gestern als Zeuge.

„In diesem Moment habe ich an einen Schuss auf den Torso oder sogar an einen finalen, tödlichen Schuss gedacht.“ Tatsächlich jedoch hatte der Beamte die Courage, noch einmal mit einem Schuss auf den Boden zwischen die Beine zu warnen. Am Ende jedoch musste doch der 41-Jährige doch mit Waffengewalt gestoppt werden: Mit drei Schüssen aus drei Polizeiwaffen, in Beine und Arme. Der rechte Arm, in dem er den Schläger gehalten hatte, wurde durch einen Trümmerschuss verletzt und ist bis heute nicht ausgeheilt.

„Ich bin sehr traurig, dass ich so was gemacht habe“, hatte der 41-Jährige gestern bekannt. Sein Zorn damals galt jedoch seiner Lebensgefährtin, die ihn „wie eine Weihnachtsgans“ ausgenommen habe. Da er der Polizei zuvor telefonisch seinen Rachefeldzug angekündigt hatte, hatte die Leitstelle sofort zwei Streifenwagen in Bewegung gesetzt. Den einen, um den Rächer zu stoppen, den anderen, um die Lebensgefährtin zu warnen.

Es ist nicht die erste gefährliche Tat, die der Angeklagte im ungebremsten Zorn begangen hat. Im April 2017 hatte sogar ein SEK-Kommando eingreifen müssen, weil er mit einer Gasflasche versucht hatte, das Haus, in dem er betreut wohnt, zu sprengen. Selbst sein Vermieter, der auch sein Betreuer ist, hat Angst vor den Zornesausbrüchen des 41-Jährigen.

Wegen der „Gefahr, dass er sich selbst oder anderen zu Schaden zufügt“, ist er bereits vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Bonner Richter müssen jetzt prüfen, ob der Mann, der seit seiner Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet, endgültig weggesperrt wird.

Für die Polizeibeamten hat die Begegnung mit dem gestörten Angeklagten einschneidende Folgen: Zwar wurde gegen sie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie eindeutig in Notwehr geschossen haben. Aber alle drei, die Schüsse abgegeben haben, sind seit dem Vorfall traumatisiert, leiden an Alpträumen und Schlafstörungen und werden psychologisch betreut. Der 46-jährige Beamte, der so bedacht gehandelt hatte, ist bis heute dienstunfähig.

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