Verfahrensauftakt in Bonn 43-Jähriger fügte seinem Opfer lebensgefährliche Messerhiebe zu

Bonn · Seit Donnerstag muss sich ein 43-Jähriger wegen versuchten Mordes vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er soll sein Opfer mit fünf lebensgefährlichen Messerstichen attackiert haben.

 Über einen 43-jährigen Mann wird vor dem Bonner Landgericht verhandelt.

Über einen 43-jährigen Mann wird vor dem Bonner Landgericht verhandelt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der nächtliche Hilferuf klang hochdramatisch: „Ich bin zusammengeschlagen und abgestochen worden“, soll ein offensichtlich stark verletzter Mann gerufen haben, der in den frühen Morgenstunden des 30. Januar mittig auf der Kreuzung von Thielstraße und An der Elisabethkirche lag. Das jedenfalls hatte eine Anwohnerin den von ihr sofort herbeigerufenen Polizisten angegeben.

Seit diesem Donnerstag steht nun ein 43-jähriger Mann wegen versuchten Mordes vor dem Bonner Landgericht, weil er seinem Opfer fünf lebensgefährliche Messerhiebe versetzt haben soll. Das schwerverletzte Opfer überlebte den Angriff nicht zuletzt dank der schnellen Hilfe und konnte vor der Fahrt ins Krankenhaus noch Angaben zum Täter machen. Die Polizisten mögen doch bitte nach einem „Syrer mit schwarzem Mercedes“ fahnden, bat er die Beamten.

Die Beschreibung passte dann auch auf den 43-Jährigen, der nun vor Gericht steht. Er wurde kurz nach der Tat an der Römerstraße verhaftet. Zu Beginn des Verfahrens gab er die Bluttat auch unumwunden zu: „Ich übernehme die volle Verantwortung“, sagte er dem Schwurgerichtsvorsitzenden Klaus Reinhoff. Er sei es gewesen, der den Mann mit dem Messer verletzt habe. Er bereue die Tat und bedauere sehr, was geschehen ist.

Was aber tatsächlich passierte, erfuhren die Richter noch nicht: Eine präzise Darstellung der Geschehnisse kündigte er erst für den kommenden Verhandlungstag an. Er wolle sich zuvor noch mit seinem Anwalt besprechen.

Hinsichtlich seiner Lebensgeschichte hatte der 43-Jährige allerdings keinerlei derartige Bedenken. Er habe selten einen Angeklagten erlebt, der seinen bisherigen Werdegang so präzise hätte auf den Punkt bringen können, lobte Reinhoff den verheirateten Familienvater. Noch in seinem arabischen Heimatland habe er eine Ausbildung als Klimatechniker gemacht, die ihm hierzulande durchgängige Arbeitsverhältnisse eingebrachte. Seit 2003 lebe er mittlerweile in Deutschland, wo er bis vor einiger Zeit noch einen gutdotierten Job bei einer Kabelfirma gehabt habe. Mittlerweile sei er allerdings leider arbeitslos geworden.

Die Anklage geht aber davon aus, dass der Mann zumindest im Zeitraum vor der Tat noch eine weitere Einnahmequelle hatte. Die Attacke soll nämlich die Reaktion auf eine Drohung des Opfers gewesen sein: Er werde die Polizei über illegale Glücksspielaktivitäten des 43-Jährigen unterrichten, soll der 37-Jährige dem mutmaßlichen Täter gedroht haben. Die Ankläger gehen daher von zwei Mordmerkmalen aus: Der Angeklagte soll den Angriff heimtückisch und zur Verdeckung einer Straftat begangen haben.

Getroffen hatten die beiden sich wohl an der Reuterstraße. Dort soll der Angeklagte mit zwei ersten Messerstichen auf den möglichen Erpressungsversuch reagiert haben. Die Tatwaffe, so glauben die Ankläger, hielt der Mann dabei so lang verborgen, bis sich das Opfer umwendete. Von hinten, so der Vorwurf, soll der Syrer dann zweimal in den oberen Rücken des 37-Jährigen gestochen haben. Der Angegriffene floh nun in Todesangst durch die menschenleere Straße, verfolgt von dem Täter, der ihm während der Flucht einen weiteren Stich in den Rücken versetzt haben soll, bevor im Bereich der eingangs erwähnten Kreuzung zwei letzte Stiche in den Hals und die linke Flanke folgten. In der Klinik konnte das Leben des Mannes nur knapp mit einer mehrstündigen Not-OP gerettet werden. Mit einem Urteil wird Ende des Monats gerechnet.

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