Bonner Landgericht 50-Jähriger muss wegen Heroin-Besitz anderthalb Jahre ins Gefängnis

Bonn · Ein 50-Jähriger muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis, nachdem in seiner Wohnung 25 Gramm Heroin gefunden wurden. Für eine Dealertätigkeit sah das Bonner Landgericht keine Anhaltspunkte.

 Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Bonner Landgericht hat am Donnerstagmittag einen 50-jährigen Bonner zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt, nachdem Ermittler im Dezember 2021 25 Gramm Heroin in seiner Wohnung sichergestellt hatten. Er sei gemeinsam mit seiner Partnerin nach Aachen gefahren und habe dort der geringeren Preise wegen eine ganze Monatsration der Droge erstanden, hatte der Angeklagte während des Verfahrens ausgesagt. Weil er direkt neben dem Stoff zwei Klappmesser und eine Machete gelagert hatte, klagte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen bewaffneten Drogenhandels an. Ein Verbrechen, dass mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bewehrt ist.