Bonner Landgericht 57-Jähriger kommt nach Brandstiftung in LVR-Klinik in die Psychiatrie

Bonn · Das Bonner Landgericht hat die dauerhafte Unterbringung eines 57-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Er hatte sein Zimmer in der LVR-Klinik in Brand gesetzt.

 In der LVR-Klinik hatte ein 57-Jähriger mutmaßlich einen Brand in seinem Zimmer gelegt.

In der LVR-Klinik hatte ein 57-Jähriger mutmaßlich einen Brand in seinem Zimmer gelegt.

Foto: Benjamin Westhoff

Die 10. Große Strafkammer am Bonner Landgericht hat die dauerhafte Unterbringung eines 57-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet: Der Mann hatte am 22. April dieses Jahres gegen neun Uhr abends sein Zimmer in der LVR-Klinik am Kaiser-Karl-Ring in Brand gesetzt. Das Feuer blieb auf das Patientenzimmer beschränkt, dennoch war die gesamte Abteilung mit ihren 15 Bewohnern vorsorglich evakuiert worden. Das Zimmer des 57-Jährigen war infolge des Brandes komplett verrußt und die gesamte Elektroinstallation musste erneuert werden. Der Sachschaden belief sich auf rund 10 000 Euro. Die gesamte Station blieb nach dem Feuer für mehrere Wochen unbewohnbar.

Zum Tatzeitpunkt war der Beschuldigte wegen einer paranoiden Schizophrenie vorübergehend in Behandlung in der Fachklinik am Kaiser-Karl-Ring. Dort häufte der Patient Wäsche und einige andere brennbare Gegenstände in der Mitte seines Bettes an und setzte den Haufen dann mit einem Feuerzeug in Brand. Schnell stand auch die Matratze in Flammen. Dank der unverzüglichen Reaktion des Klinikpersonals und der zügig herbeigeeilten Feuerwehr blieb das Feuer auf das Patientenzimmer beschränkt.

Motiv bleibt diffus

Das Motiv des grundsätzlich geständigen Brandstifters blieb diffus: Direkt nach der Tat hatte er noch den Ermittlern und Ärzten gegenüber geäußert, er habe mit dem Feuer ein „Armageddon“ verhindern wollen. Während des Verfahrens wollte er von derlei Beweggründen allerdings nicht mehr viel wissen. Möglicherweise hatte der Beschuldigte sein erstes Motiv zwischenzeitlich selbst als nicht sehr logisch erkannt. Zwar holte er auch vor der 10. Großen Strafkammer thematisch weit aus. Die Welt habe sich in den vergangenen Jahrzehnten mindestens zweimal am Rande eines nuklearen Holocausts befunden, erläuterte er dem Vorsitzenden Richter Marc Eumann. Das Feuer habe er aber aus einer profaneren Erwägung gezündet. Er habe damit seine Verlegung in eine andere Abteilung erreichen wollen. Diesen Wunsch habe er gehegt, weil er sich der sexuellen Nötigungen eines Mitbewohners zu erwehren hatte.

Dass es diesen von ihm immer nur „der Chemiker“ genannten Mann wirklich gibt, mochten die Richter dem Beschuldigten nicht so recht glauben – es spielte allerdings für die zu treffende Entscheidung auch keine Rolle mehr. Denn die Kammer kam zu der Einschätzung, dass es eine große Wiederholungsgefahr gibt. Immerhin war die Brandstiftung vom Frühjahr nicht die erste Tat, die der 57-Jährige im Zusammenhang mit Feuer begangen hatte. So war zumindest schon einmal ein Papierkorb in Flammen aufgegangen. Weil der Mann auch noch an einer Herzkrankheit leidet, kann er bestimmte Psychopharmaka nicht nehmen, mit denen sich möglicherweise eine Besserung seiner psychischen Krankheit erreichen ließe. Ohne eine solche Therapie könne der Beschuldigte aber nach Meinung eines Gutachters ähnliche Taten jederzeit wieder begehen. Somit stellt er nach Überzeugung des Gerichts eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und ist ohne die Möglichkeit einer Bewährung ab sofort unterzubringen.

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